Informationspflichten nach DSGVO zur Verarbeitung von Daten bei der IHK-Wahl 2026

Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
– IHK-Wahl 2026 (Wahlberechtigte Mitgliedsunternehmen, Bewerber/Bewerberinnen, Kandidaten/Kandidatinnen für die IHK-Vollversammlung und/oder IHK-Regionalausschuss, Mitglieder in IHK-Wahlgremien) nach Art. 13 DSGVO (Direkterhebung) und Art. 14 DSGVO (Erhebung über Dritte)



1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der IHK-Wahlen in 2026. Hierbei handelt es sich um die Wahl der Mitglieder der IHK-Vollversammlung und um die Wahl der Mitglieder für die 20 IHK-Regionalausschüsse. Die IHK für München und Oberbayern verarbeitet Ihre Daten, wenn Sie zu einer der folgenden Kategorien von Personen gehören:

  • Wahlberechtigtes Mitgliedsunternehmen (IHK-zugehöriges Unternehmen einschließlich Wahlausübungsberechtigten)
  • Bewerber/Bewerberinnen, Kandidaten/Kandidatinnen für die IHK-Vollversammlung und/oder für einen Regionalausschuss
  • Bevollmächtigte i. S. v. § 9 Abs. 4 WahlO
  • Externe, die Mitglied oder stellvertretendes Mitglied im Wahlausschuss oder Mitglied im Sitzverteilungsüberprüfungsausschuss sind

2. Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Hausanschrift: Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Postanschrift: 80323 München
Telefon: +49 89 5116-0
Fax: +49 89 5116-1306
E-Mail: info@muenchen.ihk.de

3. Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten
Die behördliche Datenschutzbeauftragte der IHK für München und Oberbayern erreichen Sie unter der o. g. Anschrift, z. H. der Datenschutzbeauftragten,
Tel. +49 89 5116-0 bzw. Fax +49 89 5116-81683
E-Mail: datenschutzbeauftragter@muenchen.ihk.de

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Zwecke:
Vorbereitung und Durchführung der IHK-Wahl 2026 für die IHK-Vollversammlung und für die 20 IHK-Regionalausschüsse

Rechtsgrundlagen:

  • Vorbereitung (z. B. „Datencheck“ zur Prüfung des Wirtschaftszweigschwergewichts im Vorgriff auf die Aufstellung der Wählerlisten) / Durchführung der Wahlen zur IHK-Vollversammlung (§ 5 IHKG, WahlO) und zu den Regionalausschüssen (§ 10 der Satzung der IHK für München und Oberbayern, WahlO (insbesondere §§ 25, 26 WahlO)
  • Bewerber/Bewerberinnen für die Vollversammlung und/oder einen Regionalausschuss (§§ 11, 25 WahlO)
    (Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge/-bewerbungen vom 14.11.2025 bis 11.12.2025)
  • Kandidaten/Kandidatinnen für die Vollversammlung und/oder einen Regionalausschuss
    a. Datenverarbeitung: § 5 Abs. 2, 3, 4 IHKG, WahlO – insbesondere §§ 11, 4, 9, 19 ,21, 24 und/oder einen Regionalausschuss (§ 10 der Satzung der IHK für München und Oberbayern, 25, 26 WahlO i.V. m. § 4, 9, 11, 19 , 21, 24 WahlO),
    b. Nach Beschluss des Wahlausschusses zudem folgende Daten (§ 11 Abs. 5 Satz 6 WahlO):
    - Veröffentlichung eines Fotos des/der Kandidaten/in und eines Wahlstatements: Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO
    - Branche, Kontaktdaten, Operative KG bei wählbarer Funktion in Verwaltungs-GmbH
    c. Nach Beschluss der Vollversammlung (§ 21 Abs. 3 WahlO)
    - bei der Bekanntgabe des Wahlergebnisses die erreichte Stimmzahl eines/r Kandidaten/in
  • IHK-zugehöriges Unternehmen
    a. Wahlberechtigte: Jedes IHK-zugehörige Unternehmen, § 5 Abs. 1, 3, 4 IHKG, WahlO, §§ 3 Abs. 1, 9 WahlO – Wahl der Vollversammlung, §§ 25, 26 Abs. 3 S. 1, 9 WahlO - Wahl der Regionalausschüsse
    b. Wählerliste, § 5 IHKG, § 9 WahlO
    c. Wahlunterlagen, § 13 WahlO
    d. Ausübung des Stimmrechts bei der elektronischen Wahl (§ 14 bis 17 WahlO) bzw. bei der Briefwahl (§ 18 WahlO)
  • Bekanntmachungen, § 24 i.V.m. §§ 10, 11, 13, 17, 21, 23 und 25 WahlO.

5. Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden
Die IHK für München und Oberbayern verarbeitet folgende Kategorien von personenbezogenen Daten:

  • Daten der IHK-zugehörigen Unternehmen inklusive ihrer Wahlausübungsberechtigten
  • Daten der Bewerber/innen und Kandidat/innen für die IHK-Vollversammlung und/oder für einen Regionalausschuss
  • Bevollmächtigte i. S. v. § 9 Abs. 4 WahlO
  • Daten Externer / Ehrenamt - Mitglieder des Sitzverteilungsüberprüfungsausschusses oder des Wahlausschusses oder die stellvertretenden Mitglieder des Wahlausschusses

6. Quelle der Daten

  • IHK-zugehörige Unternehmen
    IHKs bekommen in der Regel bei IHK-zugehörigen Unternehmen die Daten der Gewerbemeldung von der für den Betriebssitz zuständigen Gemeinde. Die Übermittlungsbefugnis der Gewerbeämter ergibt sich aus § 14 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung (GewO).
    Ferner erhalten IHKs Finanzamtsdaten zu einer gewerbesteuerlichen Tätigkeit von den Finanzbehörden. Die Übermittlungsbefugnis der Finanzbehörden ergibt sich aus § 31 Abgabenordnung (AO).
  • Daten der Bewerber/innen bzw. Kandidaten/innen
    Diese Daten erhält die IHK entweder direkt von den Bewerbern/Bewerberinnen bzw. Kandidaten/innen für die IHK-Vollversammlung und/oder für einen IHK-Regionalausschuss oder auf schriftlichen Vorschlag eines wahlberechtigten IHK-Zugehörigen; §§ 11 Abs. 1, 25 WahlO.
  • Bevollmächtigte des Unternehmens oder der Kandidaten/Kandidatinnen
    Diese Daten erhält die IHK direkt von dem Unternehmen, von den Kandidaten/Kandidatinnen oder von dem/der Bevollmächtigten.

Ehrenamt - Mitglieder in einem Wahlgremium
Externe können in folgenden Funktionen bei der Durchführung der Wahl mitwirken:

1. Sitzverteilungsüberprüfungsausschuss
Die Berufung der Mitglieder erfolgt durch die IHK-Vollversammlung, § 6 Abs. 3 WahlO.
2. Wahlausschuss.
Wahl der sechs Mitglieder und der sechs Stellvertreter durch die Vollversammlung, § 8 Abs. 1 WahlO.

7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

I. Daten der IHK-zugehörigen Unternehmen
a. Auftragsverarbeiter
auf der Grundlage eines Vertrags über Auftragsverarbeitung (Generalunternehmer IHK-Wahl 2026 und Subunternehmer, Druck- und Versanddienstleister, Hoster und sonstige IT-Dienstleister, Medienagentur u. a.)

b. Mitglieder des IHK-Wahlausschusses

c. Wählerlisten - Liste der Wahlberechtigten

Einsichtsrecht

  • Datenkranz: Name (Familien- und Vorname), Firma, Anschrift, Wahlgruppe, Wahlbezirk, Identnummer und Wirtschaftszweig von Wahlberechtigten aus deren jeweiliger Wahlgruppe bzw. bei Regionalausschuss aus der jeweiligen Wahlgruppe/Wahlbezirk (§ 9 Abs. 1, 2, 4 WahlO)
  • Einsichtsberechtigt (§ 9 Abs. 4 WahlO):

- Dies sind die Wahlberechtigten oder ihre Bevollmächtigten.
- Die Einsichtnahme beschränkt sich hierbei auf die jeweilige Wahlgruppe und den Wahlbezirk und
- ist begrenzt auf die Zeit der Einsichtnahme.

Zwecke:

  • Überprüfung der eigenen Eintragung und der Zuordnung zu einer Wahlgruppe im Vorgriff auf einen Antrag oder Einspruch gegen die Zuordnung zu einer Wahlgruppe;
  • Information über Unternehmen der eigenen Wahlgruppe im Vorgriff auf eine mögliche Kandidatur;
  • Überprüfung der Richtigkeit der Wählerliste

II. Daten der Kandidaten/Kandidatinnen für die Wahl zur IHK-Vollversammlung und zu den Regionalausschüssen

Datenkranz:
Pflichtangaben für Stimmzettel und Internet (§ 11 Abs. 2, § 25 Abs. 1 WahlO): Familienname, Vorname und Geburtsdatum (Veröffentlicht auf dem Stimmzettel nur das Geburtsjahr, § 11 Abs. 5 WahlO), Funktion im Unternehmen, Bezeichnung und Anschrift des IHK-zugehörigen Unternehmens (auf dem Stimmzettel nur der Ort ohne PLZ)

Freiwillige Angaben: auf Stimmzettel und Internet sind nach Beschluss Wahlausschuss:
Foto* des/der Kandidatin/ des Kandidaten/in, Branche, Operative KG bei wählbarer Funktion in Verwaltungs-GmbH, Geschäfts-/Etablissmentbezeichnung

*Kandidaten/Kandidatinnen zur Vollversammlung und zu den Regionalausschüssen werden mit Bild (freiwillig) veröffentlicht im Internet auf der Website der IHK für München und Oberbayern www.ihk-muenchen.de; in der IHK-Zeitschrift „Wirtschaft – Das IHK-Magazin für München und Oberbayern werden mit Bild (freiwillig) nur die Kandidaten/Kandidatinnen zur Vollversammlung veröffentlicht, nicht die Kandidaten/Kandidatinnen zu den Regionalausschüssen.

Freiwillige Angaben Internet
Social-Media-Verlinkungen, Unternehmenswebsite, Wahlstatement, E-Mail,

Freiwillige Angabe auf Wahlformular:
Telefonnummer, personal. Tel.Nr. für Kontaktaufnahme Wahlausschuss

Bekanntmachung und Veröffentlichung (Stimmzahl) des Wahlergebnisses
der Kandidatinnen/Kandidatenfür die Wahl zur IHK-Vollversammlung nach § 24 i.V.m. §§ 11 Abs. 5 (Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Funktion im Unternehmen, Branche, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Ort, Geschäfts-/Etablissmentbezeichnung, Foto der Kandidatin/des Kandidaten) und 7, 13 und 21 WahlO im Internet auf der Website der IHK für München und Oberbayern www.ihk-muenchen.de bzw. zu den Regionalausschüssen nach der WahlO (insbes. §§ 25, 26 WahlO), in der IHK-Zeitschrift „Wirtschaft – Das IHK-Magazin für München und Oberbayern“ (dort mit Bild nur die gewählten Kandidaten/Kandidatinnen zur VV, die Kandidaten/Kandidatinnen zu den Regionalausschüssen werden ohne Bild veröffentlicht).

III. Mitglieder des Sitzverteilungsüberprüfungs- und des Wahlausschusses und die stellvertretenden Mitglieder des Wahlausschusses

Bekanntgabe in den Beschlussvorlagen zur und in der Sitzung des Präsidiums und der Vollversammlung, in der die Mitglieder der beiden Ausschüsse berufen bzw. gewählt werden, §§ 6 Abs. 3, 8 WahlO sowie Bekanntmachung im Internet, § 24 Abs. 1 WahlO.

8. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt.

9. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

I. IHK-zugehörige Unternehmen
a.
IHK-Wahl
Alle Wahlunterlagen sind mindestens ein Jahr, gerechnet ab Ablauf der Einspruchsfrist, aufzubewahren bzw. nach rechtskräftiger Gerichtsentscheidung. Anschließend werden Wahlscheine, Stimmzettel, Umschläge, Wählerlisten vernichtet oder gelöscht. Die übrigen Wahlunterlagen werden bis zum Ende der übernächsten Walperiode aufbewahrt. Bezogen auf die IHK-Wahl werden die Daten nach Ablauf der Wahl und der Einspruchsfrist sowie nach rechtskräftiger Gerichtsentscheidung gelöscht, § 24 Abs. 3 WahlO.
b. Wählerliste
Personen, die Einsicht in die Wählerliste nehmen und sich hieraus Notizen machen, werden verpflichtet, diese Notizen spätestens nach Ablauf der Wahlfrist (11.05.2026 / 16:00 Uhr) zu löschen, sofern nicht Aufbewahrungsgründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO bestehen.

II. Kandidaten/innen / Mitglieder der Vollversammlung bzw. der Regionalausschüsse, Mitglieder des Sitzverteilungsprüfungsausschusses und des Wahlausschusses

Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten werden unter Beachtung gesetzlicher ‎Aufbewahrungsfristen gelöscht. Ansonsten erfolgt eine Löschung, sofern der Zweck für die ‎Verarbeitung nicht mehr besteht. ‎

10. Automatisierte Entscheidungsfindung, Profiling
Die IHK für München und Oberbayern setzt keine Tools ein, die eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 DSGVO ermöglichen.

11. Betroffenenrechte
Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Grundsätze
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Ausnahmen - Wahlspezifische Regelungen

1. Wählerliste (§ 9 WahlO) – Rechte von IHK-zugehörigen Unternehmen
Hier bestehen nicht:

a. Recht auf Auskunft

  • nach Art. 15 Abs. 1 lit. c) DSGVO (Auskunft über die Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern) i.V.m. § 5 Abs. 3 IHKG, § 9 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 WahlO
  • für den Zeitraum, in dem die Frist zur Einsichtnahme in die Wählerliste läuft, das Recht auf Erhalt einer Kopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO. Dieses wird während dieses Zeitraums dadurch erfüllt, dass eine betroffene Person Einblick in die Wählerlisten nehmen kann, Art. 15 Abs. 3 DSGVO i.V.m. § 5 Abs. 3 IHKG, § 9 Abs. 8 Satz 2 WahlO.

b. Die Mitteilungspflicht
nach Art. 19 S. 2 DSGVO (gegenüber Empfängern von personenbezogenen Daten, wenn diese nachträglich, berichtigt, gelöscht oder in der Verarbeitung eingeschränkt worden sind) i.V.m. § 5 Abs. 3 IHKG, § 9 Abs. 8 Nr. 2 WahlO

c. Das Recht auf Widerspruch
gegen die Aufnahme in die Wählerliste, Art. 21 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 9 Abs. 8 Satz 1 Nr. 3 WahlO

2. Kandidatenliste - Rechte von Kandidaten/innen

  • Kein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO i.V.m. § 11 Abs. 8 WahlO in Bezug auf die in der Kandidatenliste enthaltenen personenbezogenen Daten

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK für München und Oberbayern, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an unser Informations- und Servicecenter unter Tel. 089 5116-0, Fax. 089 5116-1306, E-Mail: info@muenchen.ihk.de.

Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Tel: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de

12. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch die IHK für München und Oberbayern durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Stand: 26.05.2025