Weihnachtsfrieden 2021

Was bedeutet „Weihnachtsfrieden“ beim Fiskus?‎

Beim sogenannten Weihnachtsfrieden der Finanzverwaltung des jeweiligen Bundeslandes bleiben zwischen Weihnachten und Neujahr Steuerpflichtige von Vollstreckungsmaßnahmen verschont. Die Finanzämter in Bayern behalten auch zum Jahreswechsel 2021/2022 ‎diese gute Tradition bei.

Bayern

Der "Weihnachtsfrieden" wird in der Regel Mitte Dezember angekündigt. Für 2021 ist dies durch Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 16. Dezember 2021 erfolgt.


Die Mitarbeiter der bayerischen Finanzverwaltung sehen demzufolge vom 22. Dezember 2021 bis einschließlich Neujahr von Maßnahmen ab, die in der Weihnachtszeit als unangebracht empfunden werden können. Das heißt beispielsweise, dass die Finanzämter keine Außenprüfungen beginnen und auch keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen.

Ausnahmen werden nur gemacht, wenn etwa wegen drohender Verjährung Steuerausfälle vermieden werden müssen.

Steuerbescheide können jedoch auch während des "Weihnachtsfriedens" versandt werden.