Vorübergehende Ausfuhr von Waren OHNE Carnet A.T.A. in Drittländer
Waren, die nur vorübergehend im Ausland verbleiben sollen, können auch außerhalb des Carnet ATA/CPD-Verfahrens in Drittländer eingeführt werden.
Generell gilt, dass die vorübergehende Verwendung mit Hinterlegung einer Sicherheit immer möglich ist.
Im IHK-Merkblatt " Vorübergehende Ausfuhr ohne Carnet" erfahren Sie mehr.