Informationen zur Neuordnung der Ausbildung als Mediengestalter/-in Bild und Ton
Zum 01.08.2020 ist die Neuordnung des Ausbildungsberufes Mediengestalter/-in Bild und Ton in Kraft getreten. Die Neuordnung verfolgte die Absicht, vor allem die produktionstechnischen und -organisatorischen Veränderungen der betrieblichen Praxis in die Ausbildung aufzunehmen. Somit wird den Betrieben die Ausbildung aufgrund höherer Flexibilität und Praxisnähe in der Verordnung erleichtert.
Mit der neuen Verordnung traten die bisherige Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter/-in Bild und Ton vom 26. Mai 2006 und die Verordnung über die Berufsausbildung zum Film- und Videoeditor/-in vom 29. Januar 1996 außer Kraft.
Es wurden folgende Neuerungen realisiert:
- Die elektrotechnischen Inhalte wurden reduziert, die informationstechnischen Ausbildungsinhalte ausgeweitet.
- Der engeren Zusammenarbeit der Mediengestalter/-in Bild und Ton mit den Redaktionen wurde ein größerer Stellenwert gegeben. Die Auszubildenden sollen nicht nur redaktionelle und mediale Konzepte erfassen und auswerten, sondern auch Programmmitarbeiter bzw. Kunden bei der Erstellung dieser Konzepte unterstützen.
Abschlussprüfung:
Die Prüfungskonzeption wurde überarbeitet „Erstellung eines Bild-Ton- oder eines Ton-Produktes auf Grund einer redaktionellen Vorgabe, Einbeziehen von schriftlichen Unterlagen in die Bewertung, Aufnahme eines Fachgespräches“, um eine vergleichbarere Bewertung zu erzielen. Durch die Aufnahme eines Fachgespräches, in dem die selbstständige Erstellung des Bild-Ton-Produktes bzw. des Ton-Produktes überprüft werden kann, wird der Prüfungsaufwand reduziert.
Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter/-in Bild und Ton ist am 5. März 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Die Verordnung ist am 01. August 2020 in Kraft getreten.
Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August 2020 begonnen haben, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich.