Mit dem ersten Tag der Ausbildung sollte auch die Vorbereitung auf die Prüfungen starten. Ziel ist es, dass du vor allem auch sprachlich so fit wirst, dass du die Prüfungsfragen in der Berufsschule und bei den IHK-Prüfungen beantworten kannst. Dazu bietet u. a. auch die IHK Akademie München spezielle Seminare
an. Auch unsere Checkliste hilft, deinen Lernprozess zu unterstützen.
Viele weitere wertvolle Tipps zur Prüfungsvorbereitung findest du in dem Arbeitsbuch "Prüfungsvorbereitung", das das "Netzwerk Unternehmen integieren Flüchtlinge" (NUIF) herausgegeben hat. Eine weitere Möglichkeit, sich auf die Prüfungen vorzubereiten, sind
Stoffsammlungen oder alte Prüfungsaufgaben.
Außerdem gibt es eine Vielzahl von digitalen Möglichkeiten, um den Stoff der Ausbildung zu lernen und sich auf die IHK-Prüfungen vorzubereiten.
Hier
eine Übersicht.
Außerdem ist es bei Zwischen- und Abschlussprüfungen der IHK für München und Oberbayern auf Antrag erlaubt, ein zweisprachiges Wörterbuch zu benutzen. Doch Achtung! Der Einsatz eines Wörterbuchs muss vorher geübt werden, damit er sinnvoll ist.
Die jeweiligen Prüfungstermine werden schriftlich mitgteilt und können auch im Internet nachgesehen werden.
Plötzlich krank
Wer krank oder verhindert ist und an einer Zwischen- oder Abschlussprüfung nicht teilnehmen kann, muss dies umgehend der IHK für München und Oberbayern mitteilen. Weiter Infos dazu hier.
Ausbildungsprüfung nicht bestanden – was nun?
Jetzt nicht den Kopf verlieren! Wenn die IHK-Zwischenprüfung oder deine Abschlussrüfung Teil 1 schlecht ausgefallen ist, sprich mit deinem /deiner Ausbilder*in oder melde dich beim
IHK-Integrationsteam.
Die IHK-Abschlussprüfung bzw. Abschlussprüfung Teil 2 kannst du zweimal wiederholen. Sollte es mit der Prüfung nicht geklappt haben, suche aktiv das Gespräch mit deinem/deiner Ausbilder*in:
- Wo lagen die Schwierigkeiten?
- Wo gibt es Lücken und
- wie können diese gefüllt werden?
Es gibt jedoch auch einige formale Dinge, die beim Nicht-Bestehen der IHK-Abschlussprüfung beachtet werden müssen. Folgende Schritte sind notwendig:
- Antrag auf
Verlängerung der Ausbildung
- Mit verlängertem Vertrag bei der Ausländerbehörde die Verlängerung des entsprechenden Aufenthaltstitels und der Arbeitsgenehmigung beantragen.
- Gemeinsame Analyse der Prüfung – woran lag es?
Dazu ist es sinnvoll, sich gemeinsam mit deinem/deiner Ausbilder*in die schriftliche Prüfung anzuschauen. Die Einsicht in die Prüfungsunterlagen kannst du bei der IHK beantragen. Alle Infos dazu gibt es
hier
.
Auch bei Tipps zum Thema "Prüfungen" steht dir das
Integrationsteam
als Ansprechpartner zur Verfügung!