Neuordnung der Kaufleute für Büromanagement
Die neue Ausbildungsordnung für Kaufleute im Büromanangement (dreijährige Ausbildungszeit) tritt ab 01. August 2025 in Kraft. Damit wird die bisherige Erprobungsverordnung verstetigt und die gestreckte Abschlussprüfung in Dauerrecht überführt. Zu den Änderungen gehört die Integration aktueller Standardberufsbildpositionen und die Umformulierung der Wahlqualifikationen in kompetenz- bzw. handlungsorientierter Form.
Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. Informationsmanagement anwenden,
2. Informationsverarbeitung durchführen,
3. bürowirtschaftliche Abläufe organisieren,
4. Koordinations- und Organisationsaufgaben übernehmen,
5. Kundenbeziehungen gestalten,
6. Auftragsbearbeitung durchführen,
7. Material und externe Dienstleistungen beschaffen,
8. personalbezogene Aufgaben übernehmen,
9. kaufmännische Steuerung durchführen.
Wahlqualifikationen
1. Auftragsprozess steuern,
2. Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen,
3. kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen gestalten und umsetzen,
4. Einkauf und Logistikprozesse planen, koordinieren und durchführen,
5. Marketing- und Vertriebsaktivitäten mitgestalten,
6. personalwirtschaftliche Prozesse umsetzen,
7. Assistenzaufgaben übernehmen,
8. Öffentlichkeitsarbeit gestalten und Aufgaben des Veranstaltungsmanagements übernehmen,
9. Aufgaben der Verwaltung wahrnehmen und Recht anwenden,
10. Haushaltsmittel planen und bewirtschaften
Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1. Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
2. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
4. digitalisierte Arbeitswelt,
5. Arbeitsorganisation und Informationsmanagement gestalten,
6. Zusammenarbeit und Kommunikation gestalten