Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen
Das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich listet Unternehmen auf, die ihre Eignung für öffentliche Aufträge gegenüber der Industrie- und Handelskammer bzw. den von diesen getragenen Auftragsberatungsstellen nachgewiesen haben. Der Eintrag gilt als Eignungsnachweis und ist grundsätzlich ein Jahr gültig. Ist das Unternehmen im Amtlichen Verzeichnis eingetragen, so besteht zu dessen Gunsten eine Eignungsvermutung. Folglich darf die Vergabestelle die Eignung des Unternehmens für das jeweilige Ausschreibungsverfahren nur in begründeten Ausnahmefällen in Zweifel ziehen.
Bewerber oder Bieter aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich können die Eintragung in das Amtliche Verzeichnis nach § 48 Absatz 8 der Vergabeverordnung (VgV) hier online beantragen. Das Verzeichnis umfasst nicht nur IHK-Mitglieder, sondern auch Handwerksunternehmen und freiberuflich Tätige. Anbieter von Bauleistungen sind nicht eintragungsfähig, da hier ein gesondertes Verzeichnis existiert.
Für die Eintragung der bayerischen Unternehmen ist die IHK für München und Oberbayern (IHK) im Rahmen einer Verbundlösung zuständig. Das Verzeichnis wird von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) geführt. Durch § 48 Abs. 8 VgV wurde den IHKs die Zuständigkeit für das Amtliche Verzeichnis als hoheitliche Aufgabe übertragen.
Bei der Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen bindet die IHK das Auftragsberatungszentrum e. V. (ABZ) ein. Das ABZ bietet bereits seit 2009 die Präqualifizierung für Unternehmen an und bringt eine langjährige Expertise mit.