Um was geht es?
Wann gab es die Soforthilfe?
Soforthilfen erhielten in Bayern kleine Betriebe und Freiberufler in der Corona-Krise. Damit sollten existenzielle Notlagen abgewendet werden. Die Antragsfrist endete am 31. Mai 2020.
Wofür gab es Soforthilfe?
Die Unterstützung wurde gewährt, damit Verbindlichkeiten für Sach- und Finanzaufwand in drei Monaten nach Antragsfrist beglichen werden konnten. Entgangene Umsätze und Gewinne oder Personalaufwände wurden nicht durch die Soforthilfe ersetzt.
Wieso gibt es jetzt die Pflicht zur Überprüfung?
Von Anfang an war klar, dass die Empfänger verpflichtet waren zu prüfen, ob diese Notlage auch eingetreten war. Ist dies nicht der Fall, muss die Soforthilfe - ganz oder anteilig - zurückgezahlt werden.
Wann läuft die Frist ab?
Bis zum 31. Dezember 2023 müssen die Unternehmen ihre Rückmeldung darüber abgegeben haben, ob die Notlage wie erwartet eingetreten war oder ob sie eventuell Soforthilfe zurückzahlen müssen.