Förderung von Umschlaganlagen des kombinierten Verkehrs
Ziel der Förderung ist mehr Güterverkehr von der Straße auf die Schiene bzw. auf die Binnenwasserstraße zu verlagern. Dabei fördert der Bund Investitionen privater Unternehmen.
Was wird gefördert ?
Insgesamt werden in 10 Kategorien rund 57 Einzelprojekte vom Grunderwerb über Straßenanlagen bis hin zum lokalen Glasfaseranschluss gefördert.
Eine genaue Liste der zu Fördernden Einzelprojekte finden Sie in Anlage 1 der Richtlinie
zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des kombinierten Verkehrs.
Eine genaue Liste der zu Fördernden Einzelprojekte finden Sie in Anlage 1 der Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des kombinierten Verkehrs
Hinweise zur Antragstellung
Förderanträge für Anlagen des KV Schiene/Straße sind beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) einzureichen, für Anlagen des KV Wasserstraße/Straße bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).
Die GDWS ist zudem Bewilligungsbehörde für trimodale Anlagen (Wasserstraße/Schiene/Straße) mit einem Schwerpunkt der Investition in die Wasserstraßeninfrastruktur. Das EBA ist Bewilligungsbehörde bei trimodalen Anlagen mit einem Schwerpunkt der Investition in die Schieneninfrastruktur.
Die Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom 23. November 2022 gilt bis 31. Dezember 2026.