München setzt auf Tempo 30 statt Fahrverbot
Der Münchner Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24. April 2024 beschlossen, anstelle eines Fahrverbots eine rechtssichere Tempo-30-Regelung auf der Landshuter Allee vorzubereiten.
Der seit 2010 geltende EU-Grenzwert für NO₂ wird in München nach wir vor an zwei Messstellen überschritten. Der BayVGH hatte daher in seinem Urteil am 21. März 2024 die LH München verpflichtet, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, die die Einhaltung des Grenzwertes spätestens ab dem Jahr 2025 sicherstellen. Als Vorschlag wurde vom Gericht eine Verschärfung des bestehenden zonalen Fahrverbots für den Mittleren Ring und der innerhalb liegenden Gebiet oder ein streckenbezogenes Fahrverbot im betroffenen Abschnitt des Mittleren Rings vorgeschlagen.
Die Vollversammlung des Münchner Stadtrats hat in seiner Sitzung am 24. April 2024 beschlossen, zunächst Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen und parallel dazu eine rechtssichere Tempo-30-Regelung für den betroffenen Abschnitt des Mittleren Rings vorzubereiten, sollte die Beschwerde nicht erfolgreich sein.
Für den Wirtschaftsverkehr stellt eine Tempo-30-Regelung auf dem Mittleren Ring bei den übrigen Optionen die Variante mit der geringsten Beeinträchtigung dar, zumal alle Ausnahmeregelungen für den Wirtschaftsverkehr ohne Einschränkungen weiter bestehen bleiben. Die Regierung von Oberbayern hat jetzt mitgeteilt, dass sie keine Einwände gegen die Einführung von Tempo-30 auf dem betroffenen Abschnitt des Mittleren Rings hat. Damit ist die von der IHK geforderte rechtskonforme Tempo-30-Regelung erfüllt. OB Reiter hat bereits verkündet, dass die Maßnahme nun zügig umgesetzt wird.