Wichtige Fragen und Hinweise
- Muss ich eine W-IdNr. selbst beantragen?
Nein, die W-IdNr. wird automatisch vom Bundeszentalamt für Steuern vergeben.
- Was bringt mir die W-IdNr.?
Die W-IdNr. ist eine zusätzliche Nummer der Verwaltung und soll Erleichterungen in der Kommunikation mit Behörden bringen. Derzeit stellt sie eine zusätzliche Nummer dar.
- Wenn ich mehrere Gewerbebetriebe habe, werden dann auch mehrere W-IdNrn. erteilt?
Jeder wirtschaftlich Tätige erhält zur eindeutigen Identifizierung im Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren eine W-IdNr.! Sofern der wirtschaftlich Tätige über mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten, Betriebe oder Betriebsstätten verfügt, wird die W-IdNr. lediglich durch weitere Unterscheidungs-Merkmale (U-Merkmal) ergänzt. Die Erteilung weiterer U-Merkmale erfolgt wegen der stufenweisen Vergabe voraussichtlich ab 2026.
- Wo muss ich die W-IdNr. derzeit angeben?
Falls keine USt-IdNr. vorliegt, muss ich die W-IdNr. z. B. im Impressum angeben (Einzelheiten vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG). Auf Steuererklärungen ist die W-IdNr. bis 31.12.2026 nicht verpflichtend anzugeben.
- Wenn ich noch keine USt-IdNr. habe, kann ich dann meine W-IdNr. als USt-IdNr. verwenden?
Nein, eine USt-IdNr. muss immer gesondert beantragt werden. Die W-IdNr. ersetzt nicht die USt-IdNr.!
- Kann ich die W-IdNr. anstatt einer Steuernummer oder USt-IdNr. auf einer Rechnung angeben?
Die W-IdNr. ist anders als die Steuernummer oder USt-IdNr. keine Pflichtangabe in Rechnungen. Gemäß § 14 UStG ist in der Rechnung die Steuernummer oder die USt-IdNr. anzugeben. Die W-IdNr. darf darum nicht anstatt dieser Nummern in Rechnungen angegeben werden. Falls ich neben der W-IdNr. eine gültige USt-IdNr. habe, ist das Thema möglicherweise eher theoretischer Natur, da W-IdNr. und USt-IdNr. gleich aussehen. Falls ich jedoch keine USt-IdNr. habe, ist die Angabe der Steuernummer in der Rechnung verpflichtend.
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