Grundzüge der Ausfuhr
Der Warenhandel von Unternehmern mit Drittländern ist ebenso wie der Warenhandel innerhalb der EU an bestimmte steuerliche Voraussetzungen gebunden. Unternehmen, die Ware von Deutschland ins Drittland exportieren, können diese als so genannte Ausfuhrlieferung grundsätzlich steuerfrei abrechnen.
Es besteht die EU-einheitlich die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren. In Deutschland steht hierfür das IT-System ATLAS-Ausfuhr zur Verfügung. Die Pflicht zur Abgabe elektronischer Anmeldungen betrifft alle Anmeldungen unabhängig vom Beförderungsweg (Straße, Luft-, See-, Post- und Bahnverkehr) ab einer 1000-Euro-Wertgrenze. In Fällen, in denen die Ausfuhranmeldung mittels EDV-gestütztem Ausfuhrverfahren (ATLAS-Ausfuhr) auf elektronischem Weg erfolgt, gelten auch nur bestimmte Ausfuhrbelege als Nachweis der Steuerfreiheit.