Was sind die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) und andere Steuerkennzeichnungen?
In der Europäischen Union dient die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der eindeutigen Kennzeichnung von Unternehmen und der Abwicklung von Geschäften zwischen Unternehmen in verschiedenen EU-Ländern. Die Nummer ist besonders für die Rechnungsstellung, Steuerbefreiung und Ortsbestimmung wichtig. Innerhalb Europas gilt es die folgenden Steuerkennzeichnungen zu unterscheiden:
Jeder steuerpflichtigen natürlichen oder juristischen Person wird vom Finanzamt eine Steuernummer zugeteilt. Die Nummer dient in Deutschland der Kennzeichnung einer Privatperson oder eines Unternehmens.
Die Steuer-Identifikationsnummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für natürliche Personen erteilt. Die Steuer-Identifikationsnummer bleibt dauerhaft gültig. Auch sie dient als eindeutiges Identifikationsmerkmal. Unabhängig von Umzügen, Namensänderungen oder auch Umstrukturierungen in den Finanzämtern können steuerliche Daten immer der richtigen natürlichen Person zugeordnet werden, und das bereits von Geburt an.
Während natürliche Personen eine Steuer-Identifikationsnummer erhalten, sollen wirtschaftlich Tätige zukünftig die Wirtschafts-Identifikationsnummer vom BZSt bekommen. Laut BZSt sollen Finanzbehörden mit der Wirtschafts-Identifikationsnummer in der Lage sein, wirtschaftlich tätige Rechtssubjekte mit den jeweils handelnden natürlichen Personen richtig zuordnen zu können. Am 2. Oktober 2024 wurde die Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung – WIdV)
im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Zusätzlich ist für Unternehmer eine Umsatzsteuer-ID erforderlich, wenn sie Geschäfte außerhalb Deutschlands tätigen. Die Vergabe ist nur an Unternehmen möglich und dient der Kennzeichnung innerhalb der EU. Mit der USt-ID lässt sich z. B. die Unternehmereigenschaft des Empfängers prüfen. Die Überprüfung kann über das MwSt-Informationsaustauschsystem der EU (MIAS genannt) oder das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Rahmen einer sogenannten „qualifizierten Anfrage“ erfolgen. Die Beantragung der USt-ID erfolgt beim Bundeszentralamt für Steuern, ein Online-Antragsformular ist verfügbar. Für den Antrag benötigen Sie unter anderem Ihre Steuernummer und Kontaktdaten des zuständigen Finanzamts.
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