Umweltgesichtspunkte/Kreislaufwirtschaft: Doppelbelastungen, weitere Kosten und Regulierungen für Verpackungen
Es bestehen mit der EU-Einwegkunststoffrichtlinie und dem deutschen Verpackungsgesetz bereits Regelungen zur Abfallvermeidung. Die bayerische Wirtschaft steht hinter dem Ansatz einer nachhaltig-sozialen Marktwirtschaft und trägt seit Jahren mit eigenen Modellen und Innovationen zur Abfallvermeidung bei.
Einwegkunststofffondsgesetz (EWK-FondsG)
Dieses Gesetz verpflichtet Hersteller seit 2024, die Kosten für ihre in Straßen oder Parks als Abfälle eingesammelten Einwegkunststoffprodukte zu tragen. Ab dem Jahr 2025 werden erste Abgaben fällig. Mit den Mitteln können u. a. die Kommunen die Beseitigung von Kunststoffabfällen und sonstige Maßnahmen zur Abfallvermeidung und -entsorgung, insbesondere im öffentlichen Raum, finanzieren. Die Hersteller werden die Kosten auf ihre Abnehmer umlegen. Eine zusätzliche kommunale Verpackungssteuer für Kunststoffverpackungen wäre aus diesem Grund eine doppelte finanzielle Belastung.
Systembeteiligungspflicht
Serviceverpackungen – das sind Verpackungen, die an der Theke zur Mitnahme von Lebensmitteln verwendet werden – sind bereits durch die Beteiligung an einem der Dualen Systeme finanziell belastet, d. h. die Logistik und Verwertung dieser Verpackungen werden über die Inverkehrbringer der Verpackungen finanziert. Im öffentlichen Raum können diese Verpackungen aber nicht über gesonderte Abfallsammelbehältnisse der Dualen Systeme zugeführt werden, d. h. es greift die öffentliche Abfallentsorgung mit den kommunalen Abfallbehältnissen.
Mehrwegangebotspflicht
Viele Unternehmen haben die Anzahl an Einwegkunststoffverpackungen aufgrund der Mehrwegangebotspflicht reduziert, da sie auf Mehrweggeschirr im ToGo-Bereich setzen und aktiv in ihr Sortiment aufnehmen und anbieten. Ein stärkerer Vollzug dieser Verpflichtung und eine proaktive Beratung und Information der Unternehmen – sowie eine Fortführung der finanziellen Förderung für den Umstieg auf Mehrweg – würden der jetzt geplanten Verpackungssteuer den Wind aus den Segeln nehmen.
EU-Verpackungsverordnung
Darüber hinaus setzt die EU mit der neuen EU-Verpackungsverordnung derzeit weitreichende Maßnahmen zur Reduktion von Verpackungen um, die auf europäischer Ebene harmonisierte Regelungen zur Abgabe definiert und damit die Ziele des EU-Aktionsplans Kreislaufwirtschaft umsetzt.