Säule 1 ("Pillar 1"): Internationale Neuverteilung von Besteuerungsrechten
Die Zielsetzung von Säule 1 ist eine gerechte Verteilung der Zurechnung von Gewinnen auf die einzelnen Länder. Angestrebt wird eine Umverteilung von Gewinnen multinationaler Konzerne, einschließlich großer Digitalkonzerne, von ihrem Heimatland in die Länder, in denen sie geschäftlich tätig sind, sog. Marktstaaten. Die bislang geltenden Gewinnzuordnungsregelungen (Sitz / physische Betriebstätte) wurden in der Vergangenheit oftmals als unbefriedigend erachtet, teilweise behalfen sich Länder mit unilateralen Digitalsteuern.
Die Umverteilung ist derzeit über den sog. "Amount A" angedacht, der über den multilateralen völkerrechtlichen Vertrag (sog. "MLC, Multilateral Convention") auf OECD-Ebene umgesetzt werden soll. Daneben wird auch der sog. "Amount B" verhandelt, der die Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verrechnungspreisbestimmung für Marketing- und Vertriebstätigkeiten vorsieht.
Da Pillar 1 nur für große Konzerne mit Umsätzen von mehr als 20 Milliarden Euro und mehr als 10 Prozent Profitabilität vorgesehen ist, sind in Deutschland derzeit nur rund 100 Konzerne betroffen. Aufgrund der andauernden Verhandlungen und der noch ausstehenden Einigungen ist eine Anwendung frühestens ab 2025 vorgesehen.
Säule 2 ("Pillar 2"): Einführung einer globalen Mindestbesteuerung
Mit Säule 2 wird eine weltweite Mindestbesteuerung in Höhe von 15% eingeführt. Sofern die Mindestbesteuerung durch die nationalen Steuern nicht sichergestellt ist, wird dies über eine Ergänzungssteuer innerhalb des Konzerns sichergestellt. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 15. Dezember 2022 auf die EU-Richtlinie (2022/2523) zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union
(Mindestbesteuerungsrichtlinie) geeinigt.
In Deutschland wurde das Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom Bundesrat am 15. Dezember 2023 beschlossen. Den Kern des MinBestRL-UmsG bildet das sog. Mindeststeuergesetz (MinStG), das eine globale Mindestbesteuerung sicherstellen und damit schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegenwirken soll. Daneben sieht das Gesetz flankierende Änderungen unter anderem in der Abgabenordnung, dem Einkommensteuergesetz, dem Außensteuergesetz und dem Handelsgesetzbuch vor.
Weitere Informationen zum Mindeststeuergesetz in Deutschland finden Sie
hier
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Wie wirken sich die neuen Regelungen finanziell auf Deutschland aus?
Die finanziellen Auswirkungen aus dem Zwei-Säulen-Modell auf Deutschland können derzeit nur geschätzt werden. Aktuelle Schätzungen des ifo Instituts gehen von einer Steigerung der Steuereinnahmen sowohl aus Säule 1 als auch aus Säule 2 aus. Allerdings ist hier zu beachten, dass der Steuersatz aus Säule 1 noch nicht endgültig feststeht und mögliche Gestaltungen, um Auswirkungen aus der Säule 2 zu umgehen, in der Expertise nicht berücksichtigt sind.
Die Kurzexpertise des ifo Instituts im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen (Stand Juni 2023) zu den fiskalischen Auswirkungen der Säule 1 und Säule 2 finden Sie hier.
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