Was können Sie als Unternehmen nun tun?
Wichtig: Mitteilung des elektronischen Zustellwunsches an die Kommunen!
Für Unternehmen, die davon Gebrauch machen möchten, gibt es zwei Wege, der Kommune die elektronische Bekanntgabe mitzuteilen:
- Im Rahmen der Abgabe der Gewerbesteuererklärung gibt es die Möglichkeit, den "elektronischen Zustellwunsch" bei ELSTER anzuzeigen. Die Einwilligung der elektronischen Zustellung des Bescheides wird somit für die eingereichte Erklärung, also den jeweiligen Erhebungszeitraum, erteilt.
- Alternativ kann der Zustellwunsch formlos an die zuständige Kommune gerichtet werden, z.B. per E-Mail. Hierfür wurde ein für alle Kommunen in Deutschland einheitliches Formular
entwickelt, das die Einwilligung auf unbestimmte Zeit, also für alle zukünftigen Gewerbesteuerbescheide, erteilt. Für Unternehmen mit mehreren Standorten kann die Einwilligung somit gleichzeitig an mehrere Kommunen adressiert werden.
Grundsätzlich empfiehlt es sich allen Unternehmen, auch aus anderen Kommunen, die Interesse an einem digitalen Gewerbesteuerbescheid haben, die Angabe des Zustellwunsches zu machen. Die Kommunen können darüber den Bedarf einsehen und die Priorisierung des Projektes vornehmen.
Geben Sie uns Feedback!
Wir als bayerische IHK-Organisation sind im laufenden Austausch mit der Finanzverwaltung in Bayern, um die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmen am Standort zu verbessern und die Digitalisierung voranzutreiben.
Auch im Rahmen des Projektes zum digitalen Gewerbesteuerbescheid brauchen wir Ihr Feedback zu Ihren praktischen Erfahrungen in Bayern. Wie sind Ihre Erfahrungen im Rahmen dieses Projektes?
Teilen Sie uns gerne Ihre Meinung dazu mit unter: steuern@muenchen.ihk.de
Aussagekräftige Rückmeldungen aus der Unternehmenspraxis sind für uns ein wichtiges Instrument, um Problemfelder weitergeben und Lösungen erarbeiten zu können.
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