Grundfreibetrag und kalte Progression
Von kalter Progression spricht man, wenn Einkommens- und Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen und durch den progressiv ansteigenden Einkommensteuertarif mehr Steuern gezahlt werden, obwohl man real nicht mehr Geld zur Verfügung hat. Steigt beispielsweise das Preisniveau um 2 % und erzielt der Steuerpflichtige im gleichen Jahr einen Einkommenszuwachs von ebenfalls 2 %, hat sich an seiner wirtschaftlichen Situation real nichts geändert. Da er aber ein nominal höheres Einkommen erzielt, muss er mehr Steuern zahlen und seine Kaufkraft sinkt damit im Vergleich zum Vorjahr. Berücksichtigt man auch den Effekt steigender Reallöhne (Kalte Progression im weiteren Sinne), ergeben sich weitere Steuermehrbelastungen.
Die IHK für München und Oberbayern fordert bereits seit langem eine Verringerung des sogenannten Mittelstandsbauchs sowie die Vermeidung automatischer Steuererhöhungen über die kalte Progression.
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