Wertbegriffe | Begriffsklärung | Bewertungszweck / wirtschaftlicher Kontext | SV-Praxis | Quellen |
Abtriebswert | Betrag, der beim Verkauf des gefällten und aufgearbeiteten Holzes einer Waldfläche nach Abzug der Holzerntekosten zu erzielen wäre. | Steuern / Bilanzierung; Schadensfeststellung; (Ver-)kauf / Enteignung / Entschädigung | ja | 1) |
Anteilswert | ergibt sich i.d.R. aus der Teilung des gesamten Wertes eines zu bewertenden Vermögens durch die Zahl der vorhandenen Anteile. Börse: Wert des Fondsvermögens geteilt durch die Zahl der insgesamt ausgegebenen Anteile. | Steuern / Bilanzierung; Vermögensauseinandersetzung; Börse / Fonds; Insolvenz; (Ver-)kauf / Enteignung / Entschädigung | ja | 2) |
Ästhetischer Wert | ist eine nicht mess-und ausweisbare Größe und wird deshalb bei der Wertermittlung nicht gesondert ausgewiesen, sondern nur angemessen berücksichtigt. | | nein | 3) |
Auktionswert | ist der im Teilabsatzmarkt (Auktion) erzielbare Zuschlagswert (= Hammerpreis) für einen Bewertungsgegenstand zzgl. Auktionsnebenkosten. Wert, der durch den Preis bestimmt ist, den ein Bieter/Erwerber aufwenden muss, um den ersteigerten Gegenstand zu erwerben. | Schadensfeststellung; Versteigerung; Versicherung | ja | 4) |
Ausgangswert | bei Bewertung von Grundvermögen (Sachwert- oder Ertragswertverfahren) von Kapitalgesellschaften und Betriebsvermögen. | Steuern / Bilanzierung | ja | 5) |
Barwert | ist der heutige Wert künftiger Zahlungen unter Annahme einer bestimmten Verzinsung. | Steuern / Bilanzierung; Vermögensauseinandersetzung; (Ver-)kauf / Enteignung / Entschädigung; Versicherung | ja | 6) |
Bedürfniswert | reflektiert Status oder Prestige und wird bei der Wertermittlung nicht gesondert ausgewiesen, sondern nur angemessen berücksichtigt. | | nein | 7) |
Beleihungswert | ist ein bankspezifischer Wert, der für die Besicherung/Verpfändung maßgebend ist. Der Beleihungswert ergibt sich aus dem Verkehrswert/Marktwert abzüglich bestimmter Abschläge für das Vermarktungsrisiko im Zwangsverwertungsfall. (Der Beleihungswert darf den Marktwert nicht übersteigen.) | Finanzierung | ja | 8) |
Bestandswert | Unternehmen (Lagerbestand): Buchhalterischer Wert des Materials innerhalb eines Lagers zu einem Stichtag. Forstwirtschaft: Der Wert eines Wald-Holzbestandes ergibt sich aus dem Abtriebswert im Alter der Umtriebszeit, den Kulturkosten, dem Alterswertfaktor und dem Bestockungsgrad im Alter. | Finanzierung; (Ver-)kauf / Enteignung / Entschädigung | ja | 9) |
Bodenwert | ist der Wert eines unbebauten Grundstücks im unbelasteteten Zustand. | Finanzierung | ja | 10) |
Bodenrichtwert | ist der durchschnittliche Lagewert eines Grundstücks pro Quadratmeter in einem bestimmten Gebiet mit im wesentlichen gleichen Lage- und Nutzungsverhältnissen, der vom örtlich zuständigen Gutachterausschuss (i.d.R. alle zwei Jahre) nach § 196 BauGB für unbebaute, baureife, erschließungs-beitragsfreie Grundstücke zu ermitteln ist. | Steuern / Bilanzierung; Finanzierung; Versicherung | ja | 11) |
Deklarierter Wert | bezeichnet einen von Versicherungsnehmerseite angegebenen Wert eines Kunst/- Wertgegenstandes, der im Schadenfall ersetzt werden soll. Der deklarierte Wert ist anders als die Feste Taxe kein verbindlicher Wert, sondern vom Versicherungsnehmer nachzuweisen. | Versicherung | ja | 12) |
Einheitswert | ist eine Bemessungsgrundlage für Steuern und Abgaben und wird für inländischen Grundbesitz, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für Grundstücke (auch Betriebsgrundstücke) durch die Steuerbehörde festgesetzt. Er wird ab dem Veranlagungszeitpunkt 2025 durch den Grundsteuerwert ersetzt. | Steuern / Bilanzierung; Versicherung | ja | 13) |
Einlagewert | ist festzulegen bei der Überführung von Wirtschaftsgütern in das Betriebsvermögen insbesondere zum Zwecke der steuerlichen Abschreibung (entspricht dem Gemeinen Wert). | Steuern / Bilanzierung | ja | 14) |
Entnahmewert | ist festzulegen bei der Entnahme von Wirtschaftsgütern aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen. | Steuern / Bilanzierung | ja | 15) |
Erbschaftsteuerwert | wird nach dem Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) als Grundlage zur Feststellung der Erbschaftsteuer nach dem Bewertungsgesetz (BewG) errechnet. | Steuern / Bilanzierung; Vermögensauseinandersetzung | ja | 16) |
Erbteilungswert | können Teile der Erbschaft haben, wenn die Vermögensteile nicht in ihrer Gesamtheit an eine Person übergeben werden oder eine unterschiedliche Bewertung von Vermögensteilen nach dem Erbschaftsteuergesetz erforderlich ist. (Die Bewertung richtet sich nach dem BewG.) | Steuern / Bilanzierung; Vermögensauseinandersetzung | ja | 17) |
Ertragswert | stellt den Barwert/ Kapitalwert aller zukünftigen, marktüblich erzielbaren Erträge (Immobilien) bzw. finanziellen Überschüsse (Unternehmen) dar und ist somit ein Zukunftserfolgswert. | Steuern / Bilanzierung; (Ver-)kauf / Enteignung / Entschädigung | ja | 18) |
Fair Value | ist ein Begriff aus den internationalen Rechnungslegungsvorschriften International Accounting Standards/International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS), somit ein Bilanzterminus. Er wird in der deutschen Übersetzung als „beizulegender Zeitwert/Verkehrswert/Marktwert“ (siehe dort) bezeichnet. | Steuern / Bilanzierung; (Ver-)kauf / Enteignung / Entschädigung | ja | 19) |
Facheinzelhandelswert | wird durch den Preis bestimmt, den der Facheinzelhandel für Bewertungsgegenstände in neuwertigem bzw. gebrauchtem Zustand verlangt. | Schadensfeststellung; (Ver-)kauf / Enteignung / Entschädigung; Versicherung | ja | 20) |
Firmenwert | wird vereinzelt an Stelle des korrekten Begriffs Unternehmenswert verwendet. | Steuern / Bilanzierung; Vermögensauseinandersetzung | nein | |
Flächenwert | ist das Produkt aus der Nutzfläche des Betriebs und dem regionalen Bewertungsfaktor gemäß Anlage 27 bis 32 BewG bzw. dem Sachwert flächiger Pflanzungen (ganze Gärten, Abpflanzungen, Parkanlagen). | Steuern / Bilanzierung; Versicherung | ja | 21) |
Fortführungswert | ist der Wert, wenn ein Unternehmen nicht zerschlagen, sondern fortgeführt wird (going-concern). Der Fortführungswert unterscheidet sich grundsätzlich vom Liquidationswert. Die Bewertung kann sich z.B. nach dem Bewertungsgesetz (BewG) und ggf. der Insolvenzordnung (InsO) richten. (Der Fortführungswert kann sich aus der Summe der Einzelfortführungswerte oder dem Ertragswert des Unternehmens ergeben.) | Steuern / Bilanzierung; Vermögensauseinandersetzung; Insolvenz | ja | 22) |
Funktionswert | ergibt sich aus der technischen Funktionsfähigkeit eines Bewertungsgegenstandes. Dieser ist vergleichbar mit Gebrauchswert und Nutzungswert. | | nein | 23) |
Gebäudenormal-herstellungswert | ergibt sich auf der Grundlage von durchschnittlichen Herstellungskosten nach den Baupreisverhältnissen des Jahres 1958 mit einer Umrechnung nach den Baupreisverhältnissen im Hauptfeststellungszeitpunkt. | Steuern / Bilanzierung | ja | 24) |
Gebäudesachwert | wird durch Minderung auf Grund des Alters des Gebäudes im Hauptfeststellungszeitpunkt (§ 86 BewG) und wegen etwa vorhandener baulicher Mängel und Schäden (§ 87 BewG) ermittelt. | Schadensfeststellung; (Ver-)kauf / Enteignung / Entschädigung; Versicherung | ja | 25) |
Gebrauchswert | wird durch den geschätzten Nutzen eines Gutes bestimmt, obwohl dieses im Regelfall wegen Alter oder Zustand und unter Beachtung von Nebenkosten keinen Markt- oder Restwert mehr hat. (z.B. Kfz: unfallbeschädigtes Fahrzeug noch fahrtüchtig; Landwirtschaft = wirtschaftlicher Gebrauchswert.) Er ist vergleichbar mit Funktionswert und Nutzungswert. | Schadensfeststellung; Vermögensauseinandersetzung | nein | 23) |
Gebrauchtwert | entspricht dem Wiederbeschaffungswert in gebrauchtem Zustand vor allem bei haftpflichtrechtlichem Ersatz. | Schadensfeststellung; Versicherung | nein | 26) |
Geltungswert | bildet sich in Abhängigkeit vom persönlichen und sozialen Umfeld und wird von materiellen und/oder ideellen Faktoren (z.B. Marke, Preis, Exklusivität) bestimmt, ist jedoch nicht objektivierbar. | | nein | |
Gemeiner Wert | wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Er ist inhaltsgleich mit dem Verkehrswert, Marktwert und Fair Value. | Steuern / Bilanzierung; Vermögensauseinandersetzung; (Ver-)kauf / Enteignung / Entschädigung; Versicherung | ja | 27) |
Grundsteuerwert | wird für inländische Grundstücke vom Finanzamt je nach Bundesland berechnet und festgestellt. Der Grundsteuerwert ersetzt den Einheitswert. | Steuern / Bilanzierung | ja | 28) |
Grundstückswert | umfaßt den Bodenwert, den Gebäudewert und den Wert der Außenanlagen. | Steuern / Bilanzierung; (Ver-)kauf / Enteignung / Entschädigung | ja | 29) |
Handelswert | wird im Handelsverkehr (B2B) als zu erzielender Durchschnittspreis (Marktwert) eines Bewertungsgegenstandes bezeichnet. | Steuern / Bilanzierung; Vermögensauseinandersetzung; (Ver-)kauf / Enteignung / Entschädigung | ja | |
Händler – Ein- / Ankaufswert | ist der Betrag, der von einem Händler für einen Bewertungsgegenstand bezahlt wird, ohne dass hierbei besondere Umstände, wie z. B. Inzahlungnahme bei Kauf eines neuen Objektes oder Ähnliches, berücksichtigt werden. | Steuern / Bilanzierung; (Ver-)kauf / Enteignung / Entschädigung; Versicherung | ja | 30) |
Händler – Verkaufswert | ist der Betrag, zu dem ein Händler einen Bewertungsgegenstand veräußert ohne Berücksichtigung besonderer Umstände. | Steuern / Bilanzierung; (Ver-)kauf / Enteignung / Entschädigung; Versicherung | ja | 31) |
Hektarwert | auf einen Hektar bezogener Vergleichswert. | Steuern / Bilanzierung | ja | 32) |
Hofeswert | ist das eineinhalbfache des zuletzt festgesetzten Einheitswerts, soweit nicht Zuschläge oder Abschläge wegen besonderer Umstände zu machen sind. Hat in der Praxis nur noch eine geringe Bedeutung. | Vermögensauseinandersetzung | ja | 33) |
Hypothetischer Wert | ist nach dem Bundesgerichtshof der (fiktive) Wert einer Sache ohne den vorliegenden Mangel. | Schadensfeststellung | ja | 34) |
Kapitalwert | ist der Barwert sämtlicher durch ein Investitionsprojekt generierten Aus- und Einzahlungen. | Steuern / Bilanzierung; Finanzierung; Versicherung | ja | 23 |
Kurswert | ist der Wert eines Wertpapiers aufgrund seines Börsenkurses. Unterschieden wird in Stücknotiz (Kurswert = Wertpapierkurs) und Einheitsnotiz (Effekten in Prozent des Nominalwertes). | Steuern / Bilanzierung; Börse / Fonds | ja | 23) |
Liebhaberwert | wird von persönlichen und subjektiven Kriterien geprägt, die einzelne Marktteilnehmer einem Bewertungsgegenstand zumessen und die einen disparaten und nicht objektivierbaren Aufschlag auf den Marktwert beinhalten. (Als Basis zur Marktwertermittlung nicht geeignet.) | | nein | 35) |
Liquidationswert | ist die Summe (Barwerte) der Nettoerlöse (unter Berücksichtigung latenter Ertragsteuern), die sich aus der Veräußerung der einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich Schulden und Liquidationskosten ergeben. Der Liquidationswert unterliegt der Annahme der Auflösung des Unternehmens (grds. Mindestwert) bzw. Vermögensgegenstandes. (Immobilienbewertung = Bodenwert minus Freilegungskosten). In der Landwirtschaft spricht man von der Zerschlagungstaxe. | Steuern / Bilanzierung; Vermögensauseinandersetzung; Insolvenz; (Ver-)kauf / Enteignung / Entschädigung | ja | 36) |
Marktwert Market Value (int.) | ist inhaltsgleich mit Verkehrswert, gemeinen Wert und Fair Value. Market Value ist der englische Begriff für Marktwert. Hinweis: Der Verkehrswert hat durch das Europarechts-AnpassungsgesetzBau (EAGBau) vom 24.6.2004 den Klammerzusatz „Marktwert“ erhalten. Entsprechende Zusätze wurden in § 194 BauGB und in § 1 Abs. 1 ImmoWertV verankert. Außerdem besteht Inhaltsidentität mit dem internationalen Begriff Market Value der TEGoVA (Internationale Grundstücksbewerter-Organisation). KfZ: Mit dem Marktwert wird häufig aus versicherungsrechtlichen Gründen (Kaskobedingungen für Oldtimer-Sondertarife) der Wiederbeschaffungswert eines Oldtimers bezeichnet. Hierbei handelt es sich i.d.R. um den Durchschnittspreis am Privatmarkt. | Steuern / Bilanzierung; Schadensfeststellung; Vermögensauseinandersetzung; Insolvenz; (Ver-)kauf / Enteignung / Entschädigung; Versicherung | ja | 37) |
Materialverkaufswert | wird durch den Preis bestimmt, der bei Veräußerung aller wertbildender Materialen eines Bewertungsgegenstandes am Markt erzielbar wäre unter Berücksichtigung etwaiger Kosten (z.B. Scheidekosten). | Schadensfeststellung; (Ver-)kauf / Enteignung / Entschädigung | ja | |
Materialwert | ist der reine Wert des Materials, aus dem ein Vermögensgegenstand besteht. Im Übrigen eher als Materialkosten relevant, vgl. dort bei Herstellungskosten. | Schadensfeststellung; Vermögensauseinandersetzung; (Ver-)kauf / Enteignung / Entschädigung | ja | 23) |
Mietwert | ist das zu erwartende Entgelt (objektive Ertrag) für die Gebrauchsüberlassung einer Mietsache (Wohnung, Büro, Lager u.a.) unter Berücksichtigung der Faktorausstattung. Er kann vom tatsächlich erzielten Ertrag abweichen. (Synonymer Begriff ist der Wohnwert) | Steuern / Bilanzierung; Vermögensauseinandersetzung | ja | 38) |
Minderwert | bezeichnet ganz allgemein die Summe Geldes, die ein Bewertungsgegenstand durch einen Mangel, einen Schaden oder durch eine Reparatur an Wert verlieren kann. | Schadensfeststellung; (Ver-)kauf / Enteignung / Entschädigung; Versicherung | ja | 39) |
Merkantiler Minderwert | meint einen Vermögensschaden, der bei beschädigten oder mangelhaften Sachen trotz technisch einwandfreier Reparatur durch Abschlag vom Marktwert eintreten kann. | Schadensfeststellung; (Ver-)kauf / Enteignung / Entschädigung; Versicherung | ja | 40) |
Technischer Minderwert | verbleibt, wenn trotz sorgfältiger und fachgerechter Reparatur der Sache nicht sicher der gleiche technische Zustand (z.B. in Bezug auf Gebrauchsfähigkeit, Betriebssicherheit, Lebensdauer, äußeres Bild) wie vor der Beschädigung wiederhergestellt werden kann. | Schadensfeststellung; (Ver-)kauf / Enteignung / Entschädigung; Versicherung | ja | 41) |
Nennwert | ist der Betrag, den der Schuldner bei Fälligkeit an den Gläubiger zu leisten hat. Der Nennwert kann vom Marktwert stark abweichen. | Vermögensauseinandersetzung; Börse / Fonds | ja | 42) |
Neuwert | ist der Betrag, der für den Bewertungsgegenstand in neuem Zustand zum Schadenstag aufzuwenden wäre. (Zu beachten sind die speziellen versicherungstechnischen Definitionen zum Neuwert.) | Schadensfeststellung; (Ver-)kauf / Enteignung / Entschädigung; Versicherung | ja | 43) |
Normalwert | ist eine Richtgröße zur Beurteilung von Messgrößen: In der Forstwirtschaft drückt er die Ertragsfähigkeit von Hochwald für Nachhaltsbetriebe mit regelmäßigem Alters- oder Vorratsklassenverhältnis aus. | Steuern / Bilanzierung | ja | 44) |
Nutzungswert | ist der zu erwartende Wert bei einer weiteren Nutzung eines Bewertungsgegenstandes an Ort und Stelle unter Berücksichtigung des Alters, der Abnutzung und des Gebrauchs. Er ist vergleichbar mit Funktionswert und Gebrauchswert. | Steuern / Bilanzierung; Vermögensauseinandersetzung | ja | 45) |
Pachtwert | ist ein aus nachhaltig erzielbaren Pachterträgen – unter Berücksichtigung eines ordentlichen und durchschnittlich qualifizierten Betreibers – abgeleiteter Objektwert. | Steuern / Bilanzierung; Insolvenz | ja | 46) |
Prestigewert | ist inhaltsgleich mit Geltungswert. | | nein | 47) |
Residualwert | ist der Wert, der sich bei einem Neubauvorhaben auf Kostenkalkulationsbasis ergibt, wenn alle Bau-, Entwicklungs- und Vermarktungskosten einschließlich Unternehmergewinn von den errechneten Gesamtkosten der Baumaßnahme abgezogen werden und somit nur noch der Bodenwert (Residuum = tragbarer Bodenwert) als offener Restposten übrig bleibt. | Steuern / Bilanzierung; Vermögensauseinandersetzung; Insolvenz | ja | 48) |
Restwert | ist der Wert nach Ablauf der zugrunde gelegten technischen Nutzungsdauer oder nach einem Schadensereignis. | Schadensfeststellung; Vermögensauseinandersetzung; Versicherung | ja | 49) |
Rumpfwert | kann ein funktionierender Bewertungsgegenstand haben, der bereits die übliche Nutzungsdauer überschritten hat und noch in Betrieb ist oder zum Schadenszeitpunkt war. | Versicherung | ja | 50) |
Sachwert | setzt sich zusammen aus dem Wert des Bodens einschließlich Nebenkosten und dem Wert der baulichen Anlagen, generiert aus den Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten aller Gebäude samt Außenanlagen und sonstigen Anlagen unter Berücksichtigung des Gebäudealters sowie der Bauschäden und Baumängel. | Steuern / Bilanzierung; Schadensfeststellung; Vermögensauseinandersetzung | ja | 51) |
Sammlungswert | über die Summe der Einzelwerte hinausgehende Wertermittlung, die sich aus Zusammensetzung, Einzigartigkeit, Vollständigkeit, kunst- und kulturhistorischer Bedeutung einer Sammlung ergeben kann. | Steuern / Bilanzierung; Vermögensauseinandersetzung | ja | 52) |
Schätzwert | ist der überschlägig ermittelte Wert, der vor allem noch in der landwirtschaftlichen Bewertung und Taxation verwendet wird (=Taxwert). | Vermögensauseinandersetzung; (Ver-)kauf / Enteignung / Entschädigung; Versicherung | nein | |
Schiedswert | setzt ein Schiedsgutachter in einer Konfliktsituation unter Berücksichtigung der vertraglichen Vereinbarung mit den Parteien fest. | Vermögensauseinandersetzung; Schadensfeststellung; Versicherung | ja | 53) |
Schrottwert | wird bei Veräußerung eines nicht mehr reparaturwürdigen Bewertungsgegenstandes am Ende seiner Nutzungsdauer unter Berücksichtigung möglicher Ausbau-, Abbruch- und Entsorgungskosten ermittelt (z.B. bei Ermittlung von Abbruchkosten, wenn veräußerungsfähiges, werthaltiges Abbruchmaterial vorhanden). | Schadensfeststellung; Vermögensauseinandersetzung; (Ver-)kauf / Enteignung / Entschädigung; Versicherung | ja | 23) |
Seltenheitswert | hat eine Sache oder Immobilie aufgrund ihrer Rarität (z.B. Denkmalschutz, Kunst, Bäumen usw.) | | nein | |
Substanzwert | eines Unternehmens, der aus der Addition der Werte der einzelnen Vermögensgegenstände nach Abzug der Schulden ermittelt wird. | Steuern / Bilanzierung | ja | 54) |
Tauschwert | stellt das Wertverhältnis der auszutauschenden Gegenstände dar und wird auf Basis der jeweiligen Verkehrswerte oder der subjektiven Wertvorstellung der Parteien bestimmt. | | nein | 55) |
Taxwert | ist ein Synonym für Schätzwert. | (Ver-)kauf / Enteignung / Entschädigung; Versicherung | nein | 23) |
Feste Taxe | bedeutet, dass der Versicherungswert durch Vereinbarung auf einen bestimmten Betrag (Taxe) festgesetzt wird. Die Taxe gilt auch als der Wert, den das versicherte Interesse bei Eintritt des Versicherungsfalles hat, es sei denn, sie übersteigt den wirklichen Versicherungswert zu diesem Zeitpunkt erheblich. | Schadensfeststellung; Versicherung | ja | 56) |
Teilwert | ist der Betrag, den ein Erwerber eines ganzen Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufpreises für den Bewertungsgegenstand ansetzen würde, wenn das Unternehmen fortgeführt wird. | Steuern / Bilanzierung | ja | 57) |
(Objektivierter) Unternehmenswert | Wert eines Unternehmens als Ganzes: "Objektivierter Unternehmenswert" ist ein typisierter und intersubjektiv nachprüfbarer, von den individuellen Wertvorstellungen betroffener Parteien unabhängiger Zukunftserfolgswert eines Unternehmens bei Fortführung des Unternehmens auf Basis des bestehenden Unternehmenskonzepts mit allen realistischen Zukunftserwartungen im Rahmen der Marktchancen, Risiken und finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens sowie aller weitern Einflussfaktoren. Der objektivierte Unternehmenswert entspricht grundsätzlich dem Verkehrswert. "Subjektiver Entscheidungswert" ist der Wert, den ein Investor unter Berücksichtigung der vorhandenen, individuellen Möglichkeiten und Planungen einem Unternehmen maximal zumisst oder ein Verkäufer mindestens verlangen muss, um seine ökonomische Situation durch die Transaktion nicht zu verschlechtern. | Steuern / Bilanzierung; Vermögensauseinandersetzung; Insolvenz | ja | 58) |
Verfahrenswert | wird in der Immobilienwertermittlung verwendet und leitet sich ab aus dem vorläufigen Verfahrenswert (Vergleichs- Ertragswertverfahren) und marktangepassten Verfahrenswert im Sachwertverfahren. Der Verkehrswert ist aus den angewendeten vorläufigen (marktangepassten) Verfahrenswerten unter Beachtung der ImmoWertV abzuleiten. | | ja | 59) |
Verkehrswert | wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Bewertungsgegenstandes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben außer Betracht. Der Verkehrswert entspringt dem deutschen Recht und ist inhaltsgleich mit dem Gemeinen Wert. Entsprechende internationale und inhaltsgleiche Begriffe sind Market Value (Marktwert) und Fair Value (IFRS). | Steuern / Bilanzierung; Schadensfeststellung; Vermögensauseinandersetzung; Versteigerung; Börse / Fonds; Insolvenz; Finanzierung; (Ver-)kauf / Enteignung / Entschädigung; Versicherung | ja | 60) |
Vergleichswert | wird durch den Preis bestimmt, den vergleichbare Objekte am Markt schon erzielt haben. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf Art, Alter, Maß, Beschaffenheit, Qualität, Technik, Erhaltungszustand etc. | Versteigerung; (Ver-)kauf / Enteignung / Entschädigung; Versicherung | ja | 61) |
Versicherungswert | wird in den einzelnen Versicherungssparten durch die Bedingungen des Versicherungsvertrages und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder das Gesetz bestimmt. Bei Sachversicherungen: Neuwert, Zeitwert, Gemeiner Wert/ Verkehrswert, (feste) Taxe und Wiederbeschaffungswert Bei Haftpflichtversicherungen: Wiederbeschaffungswert der gebrauchten Sache. | Schadensfeststellung; Versicherung | ja | 23 |
Wert des Mangels | ist im Regelfall gleich den Kosten zur Herstellung eines mangelfreien Zustands. | | nein | 62) |
Wiederbeschaffungswert | ist der Betrag, der üblicherweise aufgewendet werden muss, um einen gleichartigen und gleichwertigen Bewertungsgegenstand unter Berücksichtigung des jeweils relevanten Marktes zu erwerben (neu, gebraucht). Kfz: Für Fahrzeuge, die am Markt nicht oder nicht mehr gehandelt werden, ist ein sog. theoretischer Wiederbeschaffungswert zu ermitteln. Teilweise wird bei gebrauchten Sachen der Begriff Gebrauchtwert verwendet. | Schadensfeststellung; Versicherung | ja | 63) |
Wohnwert | sind ersparte Mietkosten einer Wohnung, die beim Ehegattenunterhalt im Scheidungsfall anhand des Mietspiegels oder sonstiger Vergleichsmieten zu ermitteln sind. Dieser ist inhaltsgleich mit Mietwert. | Vermögensauseinandersetzung; Versicherung | ja | 64) |
Wohnungswert | Wert des Wohnteils bei landwirtschaftlichen Bewertungen; bei Immobilien besser Verkehrs- oder Marktwert benutzen. | Vermögensauseinandersetzung; Verkauf / Enteignung / Entschädigung; Versicherung | nein | 65) |
Zeitwert | Zeitwert (haftungsrechtlich): ist der Wiederbeschaffungspreis eines gleichartigen und gleichwertigen Gegenstands auf dem Gebrauchtmarkt (= Gebrauchtwert). Sofern kein Gebrauchtmarkt existiert, wird hilfsweise der technische Zeitwert herangezogen. Zeitwert (technisch): ist der rechnerische Wert eines Bewertungsgegenstandes unter Berücksichtigung von Alter, Betriebszustand, insbesondere Abnutzung und Instandhaltung, Verwendung, Einsatz sowie der durchschnittlichen technischen Lebens- und Nutzungsdauer. Die Kalkulation von Instandsetzungen ist geprägt durch die Ermittlung des Neuwertes unter Berücksichtigung der zeit- und abnutzungsabhängigen Abschläge. | Schadensfeststellung; Versicherung Schadensfeststellung; Versicherung | ja | 66) |
Zerschlagungswert | ist ein Terminus des Insolvenzrechts und meint die Liquidation im Insolvenzverfahren; d.h. je kürzer die Liquidationsgeschwindigkeit, desto höher die Wertverluste. | Insolvenz | ja | 67) |
Zuschlagswert | ist ein im Teilabsatzmarkt (Auktion) erzielbarer Zuschlag (= Hammerpreis) für einen Bewertungsgegenstand ohne Berücksichtigung von Auf- bzw. Abgeld und Steuern (Auktionsnebenkosten). Dieser sollte international abrufbar und transparent sein. | Versteigerung | ja | 68) |
Zollwert | ist für Importe von Waren aus Drittländern in die EU nach gesetzlicher Vorgabe (Wechselkurs, Einheitpreis usw.) zu ermitteln. | Steuern / Bilanzierung | ja | 69) |