Fortbildungspflicht für Sachverständige
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige müssen sich nachweisbar fortbilden, besonders durch die regelmäßige Teilnahme an Kursen, Seminaren und Fortbildungslehrgängen, die von kompetenten Stellen angeboten werden. Dazu kommt das laufende Studium von Fachliteratur oder Fachzeitschriften.
Zur Fortbildung gehört auch die Teilnahme am fachlichen Erfahrungsaustausch, beispielsweise auf Fachkongressen. Vorausgesetzt, es gibt ein solches Angebot auf dem jeweiligen Sachgebiet.