Unbedenklichkeitsbescheinigung für den privatwirtschaftlichen Einsatz von Bundeswehr, THW oder Bundespolizei
Öffentliche Institutionen wie die Bundeswehr, Technisches Hilfswerk (THW), Bundespolizei, Feuerwehr oder Sanitätsdienste dürfen grundsätzlich nur ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend für bestimmte öffentliche Aufgaben eingesetzt werden. Vor allem im privatwirtschaftlichen Bereich dürfen Behörden und andere öffentliche Einrichtungen nicht zu einer Konkurrenz für gewerbliche Unternehmen werden. Sie dürfen daher solche Aufgaben nicht wahrnehmen, die üblicherweise von Gewerbebetrieben ausgeführt werden. In Ausnahmefällen ist es THW, Bundeswehr und anderen Einrichtungen jedoch erlaubt, Arbeiten für Dritte zu erledigen, die ansonsten in den Tätigkeitsbereich gewerblicher Unternehmen gehören.
Die Bundeswehr, das Technische Hilfswerk (THW) und die Bundespolizei haben interne Richtlinien erlassen, in denen diese Ausnahmefälle geregelt sind. Eine Voraussetzung ist laut diesen Richtlinien eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).
Zurück zur Übersicht