IHK-Bewertung: Durch Green Claims Richtlinie droht Überregulierung und Wettbewerbsverzerrung
Angaben zu Nachhaltigkeit und Klimaneutralität haben heutzutage kaum zu überschätzenden Einfluss auf das Kaufverhalten. Dass Angaben nachvollziehbar und beweisbar sein müssen und der Konsument über die wesentlichen Merkmale der getätigten Umweltaussage auch hinreichend informiert werden muss, ist deshalb keiner selbstverständlich.
Sowohl die bereits bestehenden Vorschriften des UWG als auch die von der Rechtsprechung entwickelten hohen Anforderungen an klima- und umweltbezogene Werbeaussagen machen weitere Reglementierung nahezu obsolet. Insbesondere die geplanten aufwendigen sowie zeit- und kostenintensiven Zulassungsverfahren sind im Werbegeschäft, das gerade von seiner Aktualität und Schnelllebigkeit profitiert, mutmaßlich einseitig für KMU nachteilig.
Der Plan, die Verhängung von Sanktionen den Mitgliedstaaten zu überlassen, birgt die Gefahr der Entwicklung unterschiedlicher Standards in der Praxis. In der Folge könnte ein „race to the bottom“ stattfinden, sprich eine „Flucht“ in die Mitgliedstaaten mit den praktisch niedrigsten Anforderungen an eine Kennzeichnung. Ebenfalls besteht das Risiko, dass insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen ganz auf Werbeaussagen mit Umweltbezug (Greenhuishing) verzichten und so neben den großen „Playern“ untergehen.
Aber auch große Unternehmen werden genau abwägen, ob sich Werbung für nachhaltige Produkte mit dem Argument der Nachhaltigkeit überhaupt noch lohnt.
Aus Greenwashing könnte Greenhushing werden.