Wie wird bisher der Verbraucherschutz online geregelt? Was meint die IHK?
Speziell für Angebote auf Plattformen gibt es zum Schutz der Verbraucher und auch für den B2B-Bereich, also den Schutz von Händlern auf Online-Marktplätzen, bereits den
- Digital Services Act (DSA)
- Digital Market Act (DMA) und
- den AI Act.
Diese Regelwerke sollen dafür sorgen, dass es im Online-Handel fair zugeht. Dies gilt auch für den Handel auf den neuen Plattformen Temu und SHEIN oder TikTok-Shopping oder Instagram & Co.
Darüber hinaus gibt es ein gewachsenes dichtes
wettbewerbsrechtliches Regelwerk,
das Verbraucher vor Täuschung und Irreführung und damit vor unlauterer Manipulation schützt. In Deutschland ist das das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). V
Meinung der IHK zu neuer Regulierung
Wenn der Gesetzgeber Defizite im Verbraucherschutz identifiziert, sollten zunächst Consumer- und Vollzug-Empowerment auf der Agenda Vorrang vor weiteren und neu formulierten Schutzvorschriften haben.
Es besteht die Sorge, dass einmal mehr Bürokratie im geschäftlichen Alltag dadurch entsteht, dass Politik und Verbraucherschutz ihr Augenmerk nicht darauf richten, das Enforcement von bestehenden Regelungen auszuschöpfen und zu stärken, sondern bereits jetzt gültige Leitgedanken zu Verantwortung aller Markteilnehmer einmal mehr und neu in einem weiteren Regelungstext niedergelegt werden.
Auf der Strecke bleiben dadurch nicht nur Rechtssicherheit und Entbürokratisierung für Unternehmer im geschäftlichen Alltag, indem sie von Kennzeichnungs-, Informations- und Transparenzpflichten entlastet werden, sondern letztlich auch Verbraucherschutz.