Was wird benötigt, um Barrierefreiheit zu erreichen?
Dienstleistungen und Produkte sind nach dem Gesetz dann barrierefrei, wenn sie
- für Menschen mit Behinderung
- in der allgemein üblichen Weise,
- ohne besondere Erschwernis und
- grundsätzlich ohne fremde Hilfe
- auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
Was bedeutet dies konkret?
Beschrieben sind die Anforderungen für einzelne Produkte und Dienstleistungen in der Verordnung zur Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetzes.
Grundsätzlich zeichnet sich ab, dass eine Wahrnehmung immer über mindestens zwei Sinne möglich sein muss.
Zur Erleichterung enthält das BFSG Konformitätsvermutungen. Werden bestimmte technische Normen, EU-harmonisierte Normen) oder DIN- oder ISO-Standards (technische Spezifikationen), erfüllt, wird die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen vermutet, wenn die Normen und Standards selbst die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Derzeit werden verschiedene neue technische Standards auf europäischer und nationaler Ebene erarbeitet.
Anforderungen an Produkte
Anforderungen bei der Nutzung eines Produkts
Wer ein Produkt nutzen will, für welches das Gesetz gilt - beispielsweise ein Mobiltelefon, soll keinerlei Probleme haben. Gefordert wird
- dass die Infos in mehr als einem sensorischem Kanal zur Verfügung stehen. Das heißt beispielsweise, dass schriftliche Infos auch vorgelesen werden.
- dass die Infos Personen mit eingeschränkter Sehkraft verständlich sind. Dies betrift vor allem die Größe der Schriften sowie die Kontraste.
Anforderungen zu den Informationen über ein Produkt
Infos zu einem vom Gesetz betroffenen Pordukt - beispielsweise Mobiltelefon, PC oder Selbstbedienungsterminal müssen
- ebenfalls in mehr als einem sensorischen Kanal zur Verfügung stehen. Also beispielsweise um eine Vorlesefunktion ergänzt werden,
- auffindbar, gut wahrnehmbar und lesbar sein. (Schriftgröße, Kontraste etc.)
- um eine Beschreibung der Benutzerschnittstellen wie Handhabung usw. ergänzt werden.
Anforderungen an Verpackungen und Anleitungen
Auch für Produktverpackungen und Anleitungen gilt,
- dass die Infos in mehr als einem sensorischem Kanal zur Verfügung stehen.
- die Infos müssen auch für sehbehinderte Personen verständlich sein. (Schriftgröße, Kontraste etc.)
Anforderungen an Benutzerschnittstelle und Funktionalität von Produkten
- Die gesamte Kommunikation, Bedienung, Steuerung und Orientierung müssen über mehr als einen sensorischen Kanal möglich sein. Also beispielsweise Vorlesen zusätzlich zu Schrift.
- Visuelle Elemente müssen in Größe, Helligkeit und Kontrast eingestellt werden können.
- Alternative Farben müssen zur Verfügung stehen.
- Bei Akustik muss die Lautstärke anpassbar sein.
- Manuelle Steuerung muss auch mit wenig ausgeprägten feinmotorischen Fähigkeiten möglich sein.
Zusätzliche Anforderungen an Selbstbedienungsterminals
- Sprachausgabe muss möglich sein.
- Benutzung mit Einzel-Kopfhörern muss möglich sein.
- Tasten und Bedienungselemente müssen kontastreich sein und auch taktil erkennbar sein.
Anforderungen an E-Book-Lesegeräte
- Auch E-Books brauchen eine Sprachausgabe
Anforderungen an Dienstleistungen
Bei Dienstleistungen, also z.B. Online-Shops, werden vor allem erhöhte Informationspflichten gestellt. Sie müssen beispielsweise
- in mehr als einem sensorischen Kanal zur Verfügung stehen, also neben Schrift zum Beispiel Vorlesefunktion
- sie müssen auffindbar sein
- die Texte müssen gut lesbar sein. Dies betrift Schriftgröße und Kontrast.
- Die Informationen müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.
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