Produkthaftung - worum geht es?
Bis die neue EU-Richtlinie zur Produkthaftung vom Bundesgesetzgeber umgesetzt ist, gilt weiter das deutsche Produkthaftungsgesetz, voraussichtlich bis Ende 2026.
Was regelt das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)?
Wird ein fehlerhaftes Produkt hergestellt, das einen Menschen tötet oder verletzt oder wird eine Sache beschädigt, haftet der Hersteller des fehlerhaften Produkts und muss dem Geschädigten den Schaden ersetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Hersteller den Produktfehler verschuldet hat oder nicht. Da die Haftung unabhängig vom Verschulden des Herstellers eintritt, spricht man von der sogenannten Gefährdungshaftung.
Verursacht das fehlerhafte Produkt einen Schaden an einer anderen Sache, liegt ein Sachschaden vor. Für solche Sachschäden haftet der Hersteller aber nur, wenn die beschädigte Sache üblicherweise dem privaten Gebrauch oder privaten Verbrauch dient und auch hauptsächlich so verwendet wird. Der Sachschaden im Sinne des Produkthaftungsgesetzes ist nicht zu verwechseln mit dem Schaden am fehlerhaften Produkt selbst. Für Schäden am Produkt selbst haftet der Hersteller zusätzlich nach der Mängelhaftung im Kaufrecht. Erfahren Sie dazu mehr im
IHK Ratgeber Kaufrecht
. Mit Sachschäden im Sinne der Produkthaftung sind nur solche Schäden gemeint, die an anderen Sachen und nicht an der Sache selbst entstehen.
Von der strengen Haftung kann sich der Hersteller befreien, wenn er die im Gesetz vorgesehenen Entlastungsgründe beweisen kann. Gelingt ihm das, dann gilt:
Keine Haftung trotz Produktfehler.
Was ist ein Produkt nach dem ProdHaftG?
Produkt ist jede bewegliche Sache die auf den Markt gebracht wird. Keine beweglichen Sachen sind Grundstücke oder darauf errichtete Gebäude. Werden bewegliche Sachen, wie z.B. Baumaterialen in ein Gebäude eingebracht, so behalten sie gleichwohl ihre Produkteigenschaft auch wenn sie dann Teil einer unbeweglichen Sache sind. Das Produkthaftungsgesetz gilt ausdrücklich nicht für Arzneimittel.
Wer haftet?
- Jeder Hersteller eines Produktes haftet für die Fehler des Produkts. Hersteller ist dabei nicht nur der eigentliche Produzent der Ware, sondern auch der Hersteller eines Teilprodukts, das noch in ein anderes Produkt eingebaut wird.
- Auch der Importeur der Ware und
- derjenige, der sein Logo oder seine eigene Marke am Produkt des Herstellers anbringt (sogenannter Quasi-Hersteller) fallen unter den Begriff des Herstellers.
- Selbst der Händler kann zur Haftung herangezogen werden, wenn der Hersteller nicht festgestellt werden kann oder wenn der Händler nicht innerhalb eines Monats den Hersteller bzw. den Herstellerlieferanten benennen kann.
Sind für den denselben Schaden mehrere zum Schadensersatz verpflichtet, z.B. Hersteller und Importeur, dann haften sie als Gesamtschuldner. Der Geschädigte kann wählen, wem gegenüber er seinen Schaden geltend macht. Zudem kann er von jedem Einzelnen seinen gesamten Schaden ersetzt verlangen, insgesamt natürlich nur einmal. Haften zum Beispiel der Hersteller und der Importeur, kann der Geschädigte wählen, ob er seine Ansprüche beim Hersteller oder beim Importeur geltend macht. Der Geschädigte wird sich in der Regel denjenigen aussuchen, der wirtschaftlich dazu am ehesten in der Lage ist. Derjenige, der vom Geschädigten in Anspruch genommen wurde, kann wiederum vom anderen Ersatz verlangen. Bei internationalen Lieferketten kann es für den Importeur durchaus schwierig werden, seine Ansprüche gegen einen ausländischen Hersteller durchzusetzen.
Kein Hersteller ist dagegen ein Dienstleister, der im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen fehlerhafte Produkte verwendet. Der Dienstleister ist nur der Verwender eines Produkts und deshalb kein Beteiligter der Herstellungs- und Vertriebskette.
Was ist das Besondere am ProdHaftG?
Für die Produkthaftung zählt nicht, ob der Hersteller den Fehler verschuldet hat oder nicht. Man spricht deshalb von einer Gefährdungshaftung. Jeder Hersteller haftet unabhängig vom eigenen Verschulden für die Gefahren, die von seinem Produkt ausgehen. Der Hersteller haftet auch für sogenannte Ausreißer. Sind bei der Fertigung alle anderen Produkte fehlerfrei nur das eine - der Ausreißer - nicht, haftet der Hersteller gleichwohl für den Schaden.
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