Internationale Verträge - B2C oder B2B? EU-Ausland oder Drittland?
Wie sieht ein Vertrag zwischen Kaufleuten (B2B) aus, wenn es um grenzüberschreitende Geschäfte geht? Was ist zu beachten, wenn ich internationale Geschäfte mit Verbrauchern schließe (B2C)? Und wann liegt überhaupt ein sog. "grenzüberschreitendes" Geschäft vor?
Sobald der Vertragspartner im Ausland sitzt, spricht man von einem sog. grenzüberschreitenden Sachverhalt. In diesem Fall stellt sich das Problem, dass unterschiedliche Rechtsordnungen betroffen sind, die dem jeweils anderen oftmals unbekannt sind. Innerhalb der EU sind und werden mittlerweile einige Vorschriften vereinheitlicht bzw. angeglichen. Dies gilt insbesondere im Bereich des Verbraucherschutzes (z.B. Widerrufsrecht, die neue EU-Pauschalreise-Richtlinie). Besonders schwierig wird es jedoch, wenn Geschäfte über EU-Grenzen hinaus getätigt werden.
Bevor Sie internationale Geschäfte abschließen, sollten Sie daher inbesondere auf folgende Grundfragen vorbereitet sein:
- Welches Recht ist auf meine Geschäfte anwendbar?
- Welche Gerichte sind im Streitfall international zuständig?
Antworten auf diese Fragen finden Sie in unserer Übersicht - auf einen Blick
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