Vorteile des Schiedsverfahrens am Schiedsgerichtshof bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (SGH)
Flexibilität:
Im Gegensatz zu staatlichen Gerichtsverfahren können sich die Parteien beim Schiedsgericht ihre Schiedsrichter, aber auch den Schieds- und Verhandlungsort, sowie das anwendbare Recht und die Verfahrensspreche selbst auswählen.
Vertraulichkeit:
Schiedsverfahren sind nicht öffentlich. So wird weder der Konflikt an sich öffentlich bekannt noch werden wesentliche Details der Auseinandersetzung oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bekannt.
Effizienz:
Die Schiedsordnung des SGH sieht ein straffes Fristen- und Verfahrensmanagement vor, das in der Regel eine Entscheidung innerhalb von 12 Monaten ermöglicht.
Das Fast-Track-Verfahren, das der SGH für dringende Fälle anbietet, soll innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein.
Kosten:
Durch den Wegfall weiterer Instanzen und die verbindliche Honorartabelle werden die Kosten begrenzt.
Durchsetzbarkeit:
Schiedsurteile können, wie Urteile der staatlichen Gerichte in Deutschland, vollstreckt werden, aber auch gemäß dem sogenannten New Yorker Abkommen von 1958 in 172 Ländern weltweit vollstreckt werden.
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