Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat zur verbindlichen Entscheidung von Wirtschaftsstreitigkeiten den Schiedsgerichtshof (SGH) errichtet. Das Schiedsverfahren ist einem staatlichen Gerichtsverfahren gleichwertig, jedoch nicht öffentlich. Die Schiedsregeln des SGH setzen auf schnelle, kostengünstige und digitale Verfahren.
Ob national oder international - der SGH steht allen Unternehmen offen. Das Schiedsverfahren kann direkt über die Webseite des SGH digital eingeleitet werden.
Der SGH bündelt die Schiedsaktivitäten aller 79 Industrie- und Handelskammern in Deutschland und ist gesetzlich im Industrie- und Handelskammergesetz (IHKG) verankert.
Hinweis: Wurde in älteren Verträgen bereits das Schiedsgericht der IHK für München und Oberbayern vereinbart, ist im Konfliktfall in der Regel ebenfalls der SGH zuständig.