Wirtschaftsstreitigkeiten schnell, digital und vertraulich lösen

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Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat zur verbindlichen Entscheidung von Wirtschaftsstreitigkeiten den Schiedsgerichtshof (SGH) errichtet. Das Schiedsverfahren ist einem staatlichen Gerichtsverfahren gleichwertig, jedoch nicht öffentlich. Die Schiedsregeln des SGH setzen auf schnelle, kostengünstige und digitale Verfahren.

Ob national oder international - der SGH steht allen Unternehmen offen. Das Schiedsverfahren kann direkt über die Webseite des SGH digital eingeleitet werden.

Der SGH bündelt die Schiedsaktivitäten aller 79 Industrie- und Handelskammern in Deutschland und ist gesetzlich im Industrie- und Handelskammergesetz (IHKG) verankert.

Hinweis: Wurde in älteren Verträgen bereits das Schiedsgericht der IHK für München und Oberbayern vereinbart, ist im Konfliktfall in der Regel ebenfalls der SGH zuständig.

Inhalt

Vorteile des SGH-Schiedsverfahrens

Sie wählen die Schiedsrichter, die Verfahrenssprache (Deutsch oder Englisch), den Schieds- und Verhandlungsort sowie das anwendbare Recht und können das Verfahren aktiv mitgestalten.

Bei Streitwerten bis zu 250.000 € entscheidet ein Einzelschiedsrichter. Bei höheren Streitwerten wird ein Gremium aus drei Schiedsrichtern gebildet.

Schiedsverfahren sind nicht öffentlich. Dadurch bleiben Betriebsgeheimnisse geschützt und Streit wird nicht in die Öffentlichkeit getragen.

Durch ein straffes Fristen- und Verfahrensmanagement, das international erprobte Standards nutzt, werden Entscheidungen in der Regel innerhalb von 12 Monaten getroffen. Für dringende Fälle bietet der SGH ein Fast-Track-Verfahren, das eine Entscheidung innerhalb von nur 6 Monaten ermöglicht. Diese effiziente und vertrauliche Streitbeilegung macht den SGH zu einem idealen Partner für Ihre wirtschaftlichen Konflikte.

Durch verbindliche Honorartabellen und die Begrenzung von Kostenerstattungsansprüchen sorgt der SGH für Transparenz. Außerdem entstehen keine Kosten durch zusätzliche Gerichtsinstanzen.

Ein wesentlicher Vorteil gegenüber staatlichen Gerichtsurteilen: Schiedssprüche sind grenzüberschreitend dank des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche von 1958 („New Yorker Übereinkommen“) in 172 Ländern weltweit vollstreckbar.

Justiziare des SGHs können das Verfahren begleiten. Der SGH kann zur Qualitätssicherung und zur Sicherung der Vollstreckbarkeit unter Wahrung der Entscheidungsfreiheit des Schiedsgerichts Änderungen in der Form des Schiedsspruchs anregen.
Der SGH verbindet dabei die Stabilität einer öffentlich-rechtlichen Institution mit der Flexibilität einer modernen Schiedsinstitution.

Das SGH-Verfahren wird vollständig über eine sichere digitale Verfahrensmanagementplattform abgewickelt – von der Antragstellung bis zum Schiedsspruch. Schriftsätze werden online eingereicht und Verfahrensschritte jederzeit dokumentiert. Videoverhandlungen ersetzen in der Regel Präsenztermine. Das ermöglicht eine ortsunabhängige, effiziente und moderne Streitbeilegung – national wie international.

Der SGH ist eng mit den Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Deutschland sowie den Auslandshandelskammern (AHKs) an über 150 Standorten in 93 Ländern weltweit vernetzt.

Für wen eignet sich ein SGH-Schiedsverfahren besonders?

  • Unternehmen mit Streitigkeiten aus Kauf-, Liefer- und Werkverträgen (national und international)
  • Mittelständische und große Industrieunternehmen
  • International tätige Unternehmen und Joint Ventures
  • Projektbezogene Großverträge (z. B. Anlagenbau, Infrastruktur, IT)
  • Unternehmen mit technisch oder wirtschaftlich komplexen Sachverhalten
  • Technologie- und innovationsgetriebene Unternehmen mit hohem Vertraulichkeits- und Know-how-Schutzbedarf

Schiedsgerichtsklausel

Sorgen Sie vor - mit einer klaren vertraglichen Regelung: Die IHK für München und Oberbayern empfiehlt Unternehmen, bei Verträgen frühzeitig folgende Schiedsgerichtsklausel zu vereinbaren:

„Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges nach den Schiedsregeln des Schiedsgerichtshofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer endgültig entschieden.“

Optionen zur Anpassung der Schiedsgerichtsklausel sowie eine englische Fassung finden Sie in unserer Schiedsgerichtsempfehlung oder auf der Webseite des SGH.

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Weiterführende Informationen

Zusätzliche Informationen zum SGH-Schiedsverfahren, einen Kostenrechner und den Konfliktnavigator finden Sie unter Schiedsgerichtshof SGH

Bitte beachten Sie auch die weiteren IHK-Angebote für alternative Konfliktlösungsverfahren.

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