Verlauf der Mediation
Jedem Mediationsverfahren geht der Abschluss eines Mediatorvertrages voraus. Mit der Einleitung des Verfahrens sollen mögliche bereits eingeleitete Rechtsstreitigkeiten ruhend gestellt werden. Keiner der Beteiligten darf während des Verfahrens Klage einreichen. Mögliche Verjährungsfristen sind während der Mediation gehemmt. Mithilfe des Mediators arbeiten die Konfliktparteien die verschiedenen Ansichten, Wertungen und Hintergründe ihres Konfliktes heraus. Oft offenbart sich dabei bereits ein größeres Einigungspotenzial, als die Parteien erwartet hätten.
Einfaches Beispiel einer Konfliktlösung:
Zwischen zwei Kindern soll ein Stück Obstkuchen aufgeteilt werden. Die Mutter teilt das Kuchenstück in der Mitte durch und gibt den Kindern je eine Hälfte. Dennoch sind die Kinder unzufrieden. Als sie nach dem Grund der Unzufriedenheit fragt, stellt sie fest, dass ein Kind lieber den Obstbelag mag und das andere den Kuchenteig. Daraufhin teilen die Kinder das Kuchenstück ihren Wünschen entsprechend untereinander auf und sind zufrieden.
Ähnlich diesem Beispiel bieten Verteilungskonflikte oft sehr einfache Lösungen. Dabei geht es nicht um Recht oder Unrecht, sondern um eine Lösung, von der beide Parteien profitieren. In einem erfolgreichen Mediationsverfahren führen zwei zunächst widersprüchliche Auffassungen schließlich zu einer gemeinsamen Lösung. Die Lösungsvorschläge erarbeiten die Parteien gemeinsam und einigen sich schließlich auf den für beide Seiten optimalen Weg.
Die Aufgabe des Mediators besteht darin, das Gespräch zwischen den Konfliktparteien zu leiten und Lösungsansätzeherauszuarbeiten. Im weiteren Verfahren wird er lediglich vermittelnd tätig. Die Lösungen erarbeiten die Konfliktparteien selbst. Über die Einigung der Konfliktparteien wird eine Schlussvereinbarung aufgesetzt , welche die zentralen Punkte der Einigung enthält und die von den beteiligten Parteien und vom Mediator unterschrieben wird. Anschließend kann eine förmliche Schlussvereinbarung im Detail ausgearbeitet werden, die auf Wunsch als Basis für eine vollstreckbare Urkunde dient.
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