Das Design-, Marken-, Patent- und Gebrauchsmusterrecht bietet Schutz gegen "gewerbliche Verletzungen" von Know-How und Produkten. Eine Verletzung gilt als "gewerblich", wenn man damit eigene oder fremde Geschäftsinteressen wahrnimmt oder fördert (auf eine Gewinnerzielungsabsicht kommt es aber nicht an).
Eine CAD-Datei, der ein geschütztes Design, eine Marke und/oder ein nach dem Patent-/Gebrauchsmusterrecht geschütztes Produkt zugrundeliegt und die dieses wieder gibt, darf nur erstellen und verteilen, wer dazu berechtigt ist.
Berechtigt ist der Inhaber des geschützten Designs, der Marke, des Patents oder Gebrauchsmusters oder, wer über eine entsprechende Lizenz verfügt.
Dasselbe gilt für einen 3-D-Ausdruck. (Allerdings kann ein Ersatzteile "druckender Verbraucher" sich unter Umständen darauf berufen, nicht gewerblich zu handeln. Abschließend rechtlich geklärt ist dies jedoch nicht.)
Darüber hinaus schützt das Patent- und Gebrauchsmusterrecht die 3-D-Technologie als solche.