Was bewirkt der DSA gegenüber Unternehmen wie Shein oder TEMU?
Der Digital Services Act (DSA) gilt nicht nur für Unternehmen mit Sitz in der EU, sondern betrifft sämtliche Online-Plattformen mit Nutzern in der EU. Daher müssen sich auch Unternehmen wie TEMU oder Shein an den DSA halten.
Gegen beide Unternehmen laufen bereits zivilrechtliche Verfahren.
TEMU
Gegen die Plattform TEMU geht die Wettbewerbszentrale vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main vor. Sie hat das Unternehmen wegen verschiedener Verstöße gegen Transparenzpflichten auf Unterlassung in Anspruch genommen. Gerügt wird unter anderem
- die fehlende Bereitstellung von Adress- und Kontaktdaten bei bestimmten Verkäuferprofilen oder
- die fehlende Eigenerklärung, ob es sich beim jeweiligen Anbieter um einen Unternehmer handelt. Diese Angabe ist wichtig, damit Verbraucher erkennen können, ob sie die im EU-Verbraucherschutz festgelegten Rechte wie bspw. das Widerrufsrecht geltend machen können.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband vzbw ist bereits im März 2024 gegenüber TEMU aktiv geworden. Sie hat TEMU außergerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen, und zwar wegen
- manipulativer Designs (Dark Patterns)
- fehlender Transparenz bei Produktbewertungen und
- fehlender Angaben über Anbieter.
TEMU hat die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, alle beanstandeten Rechtsverstöße abzustellen.
Am 31.05.2024 hat die EU-Kommission den chinesischen Online-Händler mit mehr als 75 Millionen monatlichen Nutzern offiziell als sehr große Plattform (Very Large Online Platform, VLOP) i.S.d. DSA eingestuft. Die Schwelle für eine solche Einstufung liegt bei 45 Millionen Nutzern pro Monat. Als VLOP muss Temu nun innerhalb von vier Monaten (d. h. bis Ende September 2024) umfangreiche Schutzmaßnahmen treffen, beispielsweise in Bezug auf Produktfälschungen und den Schutz geistigen Eigentums. Auch erhöhte Transparenzpflichten sowie vermehrte Rechenschaftspflichten gehen hiermit einher.
Shein
Hier ist gleichfalls die Verbraucherzentrale Bundesverband vzbw aktiv geworden. Bemängelt wurden:
- willkürliche Rabatthöhen
- Pop-Up Fenster, die Gutscheine in Aussicht stellen, sobald ein User eine Seite schließen will
- fehlende Informationen bei Bewertungen und
- unvollständige Angaben im Impressum.
Shein hat inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich zur Abstellung der Rechtsverstöße verpflichtet, unter anderem muss die deutsche Webseite bis zum 1. Juni 2024 nachgebessert werden.
Die EU Kommission hat SHEIN aufgefordert bis zum 27.02.2025 Unterlagen zu liefern um mögliche Verstöße nach dem DSA überprüfen zu können.
Zurück zum Inhalt