Was ist eine Gaststätte und wann benötigt sie eine Gaststättenerlaubnis (Schankerlaubnis)?
Was ist eine Gaststätte?
Nicht jede Lokalität, in der es etwas zu essen oder zu trinken zu kaufen gibt, ist rechtlich gesehen eine Gaststätte. Dies zu klären, ist wichtig, denn an den Begriff Gaststätte binden sich im Gaststättenrecht einige Auflagen, vor allen Dingen die Gaststättenerlaubnis oder Schankerlaubnis.
Das Gaststättengesetz (GastG) definiert eine Gaststätte so:
"Ein Gaststättengewerbe im Sinne dieses Gesetzes betreibt, wer im stehenden Gewerbe
- Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder
- zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft),
wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Ein Gaststättengewerbe im Sinne dieses Gesetzes betreibt ferner, wer als selbständiger Gewerbetreibender im Reisegewerbe von einer für die Dauer der Veranstaltung ortsfesten Betriebsstätte aus Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist."
Beispiele für Gaststätten sind also:
- Restaurants
- Cafés
- Bars
- Diskotheken
- Tanzlokale
Wann benötigt eine Gaststätte eine Erlaubnis (Schankerlaubnis)?
Im Prinzip benötigen alle Gaststätten eine Gaststättenerlaubnis (§ 2 Abs. 1 GastG). Aber es gibt doch einige Ausnahmen, die zum einen mit dem Thema Alkohol zum anderen mit dem Thema Beherbergung zusammenhängen.
OHNE Gaststättenerlaubnis kann ein Gründer an den Start gehen, wenn er
- nur alkoholfreie Getränke, also keinen Alkohol
- nur unentgeltliche Kostproben
- ausschließlich zubereitete Speisen
- oder in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke oder zubereitete Speisen an Hausgäste abgibt.
Was bedeutet das?
- Cafés oder Bäckereien, die keinen Alkohol ausschenken, benötigen keine Erlaubnis.
- Spezialfall mobile Imbisswagen:
Werden alkoholische Getränke zum Mitnehmen angeboten, können Sie eine sogenannte Reisegewerbekarte nach §55a der Gewerbeordnung (GewO) beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie keine feste Betriebsstätte haben. Die alkoholischen Getränke dürfen nur fest verschlossen (Flaschen, Dosen) angeboten und nicht vor Ort verzehrt werden.
- Spezialfall Veranstaltungen:
Keine Erlaubnis benötigt, wer alkoholische Getränke im Rahmen einer Veranstaltung in einer ortsfesten Betriebsstätte zum Verzehr an Ort und Stelle anbietet.
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