1. Schritt: Auflösung
Gründe für die Auflösung einer GbR/eGbR:
- Ablauf der Zeit
- Insolvenz eines Gesellschafters
- Kündigung der Gesellschaft
- Auflösungsbeschluss
- Zweck wurde erreicht oder Erreichung ist unmöglich geworden
- Vertraglich vereinbarte Auflösungsgründe
Ist die GbR im Gesellschaftsregister eingetragen, ist die Auflösung von sämtlichen Gesellschaftern anzumelden. Dies gilt nicht für den Fall der Insolvenz. In diesem Fall wird die Auflösung mit dem Grund von Amts wegen eingetragen.
Achtung: Ausscheiden eines Gesellschafters führt nicht zur Auflösung!
Ausscheidungsgründe sind:
- Tod eines Gesellschafters
- Kündigung der Mitgliedschaft eines Gesellschafters
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft
- Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Privatgläubiger des Gesellschafters
- Ausschließung des Gesellschafters aus wichtigem Grund
Ausscheiden führt nur dann zur Auflösung der Gesellschaft, wenn der Gesellschaftsvertrag dies so explizit regelt.
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