Hierfür werden üblicherweise die drei Schutzklassen „normal“, „hoch“ und „sehr hoch“ verwendet. Diese Zuweisung zu den Schutzklassen muss nicht nur für personenbezogene Daten gelten, sondern kann für alle unternehmensrelevanten Informationen verwendet werden.
Die Klassifizierung „normal“ gilt z. B. für alle internen Datenverarbeitungen bzw. für Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen. Das Risiko für den Betroffenen ist tolerabel.
„Hoch“ ist ein Schutzbedarf für Daten, die einen gewissen Vertraulichkeitsgrad erfüllen müssen, weil eine – erhebliche - Beeinträchtigung der Rechte des Betroffenen möglich ist.
Ein „sehr hohes“ Schutzniveau ist zu gewährleisten, wenn eine besonders bedeutende Beeinträchtigung zu befürchten ist.
Die Risikobewertung muss also abwägen, wie wahrscheinlich ein Schadenseintritt ist und welchen Schaden er mit welchen Auswirkungen beim Betroffenen anrichten könnte.