Wann müssen Unternehmen Künstlersozialabgaben zahlen?
Unabhängig von der Rechtsform müssen Unternehmen Abgaben an die Künstlersozialkassen entrichten, wenn sie
- typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen verwerten. Das ist zum Beispiel bei Verlagen, Presseagenturen, Theatern und Werbeagenturen der Fall.
- nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizistien zur Werbe- oder Öffentlichkeitsarbeit für das eigene Unternehmen erteilen.
- nicht nur gelegentlich Auftrage an selbständige Künstler oder Publizistien erteilen, um deren Leistungen zu nutzen, um Einnahmen zu erzielen.
"Nicht nur gelegentlich" heißt zum Beispiel, dass es sich um mehr als drei Veranstaltungen im Jahr handelt.
Abgabepflichtig an die Künstlersozialkasse sind Zahlungen an eine natürliche Person. Nicht abgabepflichtig sind Zahlungen an eine KG, eine OHG oder zum Beispiel an eine GmbH. Diese Organisationen müssen dagegen selbst auf die an selbständigen Künstler gezahlten Entgelte Abgabe zahlen.