Ratgeber

Hitze am Arbeitsplatz: Was ist zu tun?

Ein generelles Hitzefrei am Arbeitsplatz gibt es nicht. Wichtig ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Sobald im Büro 30 Grad erreicht sind, muss er tätig werden, damit es den Mitarbeitern weiterhin gut geht. Im Homeoffice sind die Regeln abhängig davon, ob es sich um Telearbeit oder mobiles Arbeiten handelt.

Gibt es hitzefrei am Arbeitsplatz?

Nein, es gibt keine Vorschrift, die ab bestimmten Temperaturen hitzefrei am Arbeitsplatz vorschreibt.

Regeln für hohe Temperaturen am Arbeitsplatz lassen sich jedoch ableiten aus:

  • Arbeitsschutzrecht und der
  • Fürsorgepflicht.

Vorbemerkung: Die hier dargestellte Rechtslage bezieht sich auf Arbeitsplätze "an die betriebstechnisch keine besonderen raumklimatischen Anforderungen" gestellt werden. Gemeint ist also etwa ein normaler Büroarbeitsplatz.

Für andere Rahmenbedingungen, etwa Arbeit im Freien oder an besonders hitzeabstrahlenden Geräten oder auch Tätigkeiten mit besonderer körperlicher Beanspruchung müssen natürlich ebenfalls Maßnahmen getroffen werden, um gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden. Welche Maßnahmen das sind, ist in einer individuellen Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.

Grundsätzlich ist es auch im eigenen Interesse des Arbeitgebers, Arbeitsplätze so auszugestalten, dass Arbeitnehmer leistungsfähig bleiben und gesundheitliche Beeinträchtigungen vermieden werden. Die arbeitsschutzrechlichen Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung legen fest, dass am Arbeitsplatz eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur vorhanden sein muss.

Konkretisiert wird diese Angabe durch die technische Regeln für Arbeitstätten, kurz: Arbeitsstättenrichtlinie (ASR). Demnach soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad nicht übersteigen. Dies gilt auch für Sozialräume.

Zu beachten ist aber, dass sich die anzustrebende Grenze nicht auf die Sondersituation der sommerlichen Hitze bezieht, sondern auf die "normale" Erwärmung etwa durch Heizung oder im Betrieb verwendete Maschinen. Außerdem handelt es sich nicht um eine zwingende Norm, sondern um eine arbeitswissenschaftliche Empfehlung.

Eine Pflicht zu bestimmten Maßnahmen besteht für den Arbeitgeber bei Überschreiten der 26-Grad-Marke also (noch) nicht. Unter Beachtung der allgemeinen Fürsorgepflicht empfiehlt es sich aber natürlich auch bereits bei diesen Temperaturen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Übersteigt die Temperatur am Arbeitsplatz allerdings 30 Grad, muss der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen ergreifen. Das bedeutet aber nicht, dass notwendigerweise die Temperatur abgesenkt werden muss. Auch andere Maßnahmen, wie zum Beispiel das Anbieten von Getränken, können geeignet sein.

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Was muss der Arbeitgeber bei hohen Temperaturen am Arbeitsplatz tun?

Steigen die Temperaturen am Arbeitsplatz über 30 Grad, muss der Arbeitgeber tätig werden.

Was genau zu tun ist, ist nicht vorgeschrieben. Die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) nennt beispielhaft Maßnahmen wie:

  • Rollos herunterlassen
  • Lüften über Nacht zulassen
  • Getränke anbieten
  • evtl. Arbeitszeit ändern, zum Beispiel früherer Arbeitsbeginn
  • Ventilatoren zur Verfügung stellen.
Es gibt keine Verpflichtung, Klimaanlagen einzuführen.

Steigen die Temperaturen über 35 Grad, ist der Arbeitsplatz laut ASR ohne besondere Maßnahmen nicht mehr als Arbeitsplatz geeignet . Dann muss der Arbeitgeber eingreifen, zum Beispiel, indem er Pausen in kühleren Räumen organisiert.

Keinesfalls darf der Arbeitnehmer - auch bei heißen Temperaturen - selbst "hitzefrei" nehmen. Das wäre ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag, der den Arbeitgeber zur Abmahnung und im Wiederholungsfall auch zur Kündigung berechtigt.

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Wie sieht es bei Hitze im Homeoffice aus?

Die Anforderungen unterscheiden sich je nachdem, ob es sich

  • um Telearbeit
  • oder mobiles Arbeiten handelt.

Telearbeit

Telearbeit ist in § 2 Abs. 7 der Arbeitsstättenverordnung definiert. Es handelt sich dabei um vom Arbeitgeber im Privatbereich des Beschäftigten eingerichtete Arbeitsplätze, die Arbeitsplatzausstattung wird also insgesamt vom Arbeitgeber bereitgestellt. Solche Arbeitsplätze sind grundsätzlich wie betriebliche Arbeitsplätze zu behandeln - auch hier ist es also am Arbeitgeber, bei höheren Temperaturen geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Mobiles Arbeiten

Beim Mobilen Arbeiten ist es meist dem Arbeitnehmer überlassen, wo genau er seine Arbeitsleistung erbringt (wobei natürlich in der Regel bestimmte Vorgaben etwa zur technischen Erreichbarkeit oder zur Wahrung der Vertraulichkeit zu beachten sind). Die Beachtung von Hitzeschutz-Maßnahmen liegt damit in erster Linie im Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers.

IHK-Tipp:

Wenn sich die Wohnung und damit das Home-Office von Arbeitnehmern bei sommerlicher Hitze aufheizt, kann es in beiderseitigem Interesse sein, dem Arbeitnehmer für diese Zeit einen Arbeitsplatz im Betrieb anzubieten, falls der Betrieb etwa über eine Klimaanlage verfügt.

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