Was müssen Selbstständige und Kleinunternehmer beim Urlaubsrecht beachten?
Grundsätzlich erwirbt jeder Arbeitnehmer Urlaubsansprüche. Das gilt auch für Aushilfen, Saisonkräfte, geringfügig Beschäftigte (Minijobber) oder Werkstudenten. Anspruch auf den vollen Jahresurlaub haben Arbeitnehmer erst nach 6 Monaten. Vorher erwerben sie mit jedem Arbeitsmonat 1/12 des Anspruchs. Hier wird nicht in Kalendermonaten gerechnet. Tritt ein Mitarbeiter am 10.03. seine Stelle an, steht ihm der anteilige Urlaub für den ersten Monat ab dem 11.04. zu.
Mehrurlaub gewähren und Urlaubsregeln gestalten
Viele Arbeitgeber gewähren Arbeitnehmern mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Tagen bei einer Sechstagewoche oder von 20 Tagen bei einer Fünftagewoche. Für den Arbeitgeber sind dann im Arbeitsvertrag Formulierungen vorteilhaft, die zwischen dem gesetzlichen und dem zusätzlichen Urlaub unterscheiden. Damit besteht die Möglichkeit, für den Zusatzurlaub eigene Regeln zu formulieren. So ist es denkbar, den Zusatzurlaub am Ende des Jahres verfallen zu lassen oder die Anzahl der Urlaubstage, die den gesetzlichen Mindestanspruch übersteigen, gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit zu erhöhen. Mehrurlaub für ältere Mitarbeiter ist nicht empfehlenswert, da eine Einteilung nach Alter diskriminierend sein könnte.
Sonderregeln für Schwerbehinderte und Jugendliche beachten
Auch wenn Arbeitnehmer nur in Teilzeit, als Minijobber oder als Aushilfen beschäftigt werden, haben einige Gruppen einen erhöhten Urlaubsanspruch. Mitarbeitern mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 % steht eine Woche zusätzlicher Urlaub zu. Minderjährige erhalten durch das Jugendarbeitsschutzgesetz einen höheren Mindestjahresurlaub, da sie noch nicht so belastbar sind.
Den Urlaubsanspruch richtig berechnen
Arbeitgeber beschäftigen oft Aushilfen und setzen diese Mitarbeiter nur wenige Stunden ein. Um den Urlaubsanspruch korrekt zu berechnen, ist es empfehlenswert, die Zahl der wöchentlichen Arbeitsstunden und die Anzahl der Arbeitstage vertraglich zu vereinbaren. Verändert sich bei einem Mitarbeiter die Zahl der Arbeitsstunden und/oder der Arbeitstage, wird der Urlaubsanspruch entsprechend neu berechnet.
Den Urlaub gerecht verteilen
Grundsätzlich dürfen Mitarbeiter den Urlaub zusammenhängend beantragen, denn das entspricht dem Erholungszweck. Möchten mehrere Mitarbeiter gleichzeitig in Urlaub gehen, kann der Arbeitgeber den Wunsch ablehnen, sofern dringende betriebliche Belange dagegensprechen. Welcher Arbeitnehmer den gewünschten Urlaub erhält, ist nach Sozialauswahl zu entscheiden. Für eine gute Planung ist es sinnvoll, direkt zu Jahresbeginn einen Urlaubsplan zu erstellen.