Wie erstellt man einen Nachhaltigkeitsbericht?
Die neue LfU/BIHK
Handlungshilfe „10 Schritte zur CSRD“
bietet eine Schritt für Schritt Anleitung zur Umsetzung der neuen Vorgaben der Europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD). Neben einem Überblick über die neuen Anforderungen stellt die Handlungshilfe Tipps zur Umsetzung, praktische Beispiele und Checklisten zum Abhaken bereit. Es handelt sich um ein kostenfreies Angebot im Umwelt- und Klimapakt Bayern, das vom Infozentrum UmweltWirtschaft im LfU gemeinsam mit den bayerischen IHKs entwickelt wurde. Ergänzend zur Handlungshilfe haben wir ein excelbasiertes Tool zur Umsetzung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse entwickelt. Das Tool ergänzt unseren Leitfaden findet sich zum kostenfreien Download auf den Seiten des Umwelt- und Klimapakt Bayerns. Unterstützend bieten wir hierzu ein Webinar am 24. Februar an, das Ihnen den Umgang mit dem Tool erläutert.
Zusätzlich wurde für alle, die erstmals nach den neuen Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards berichten, von der EFRAG eine Q&A Plattform der EFRAG ins Leben gerufen, die laufend um Anwendungsfragen aktualisiert wird. Zudem stehen ausführliche ESRS-Umsetzungsleitlinien (Implementation guidance) zur Verfügung.
Unternehmen, die bereits nach einem freiwilligen Berichtsstandards berichten, finden auch ausführliche Informationen auf den jeweiligen Websites. So stellt der Deutsche Nachhaltigkeitskodex beispielsweise in der Orientierungshilfe für Einsteiger die zentralen Schritte zur erfolgreichen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach DNK vor und hat angekündigt, die ESRS in den DNK zu integrieren. Auf den Seiten der Global Reporting Initiative finden Sie ein eigenes Resource Center, das die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Unternehmen unterstützen soll.
Auch die IHK-Organisation hat in Zusammenarbeit mit VBA und Deloitte den Leitfaden In fünf Schritten zum Erfolg: Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU
auf den Weg gebracht, der die geplanten Änderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Europäischen Kommission erläutert und die Schritte hin zu einer umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung vorstellt.
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist oftmals ein bestehendes
Umweltmanagementsystem
und die entsprechende Berichterstattung der Ausgangspunkt für eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung. Über die EMAS-Umwelterklärung werden beispielsweise bereits viele der benötigten Inhalte und Kennzahlen des Ökologiebereichs der verbreiteten Nachhaltigkeitsberichtsstandards abgedeckt. Weitere Informationen zum Zusammenspiel des Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagements finden Sie im
EMAS-Leitfaden der bayerischen IHKs
und auf der
Ratgeberseite zum Nachhaltigkeitsmanagement.