Landwege
Grenzen von und nach Russland sind derzeit noch geöffnet
Das gilt auch für die Transitstrecken per Bahn durch Weißrussland und Russland. Aufgrund der Verringerung der Transportnachfrage von und nach China über Russland, ist in der Folge mit weiteren Verbindungsausfällen zu rechnen, da auch das Angebot reduziert wird. Weitere Informationen erhalten Sie bei DB Cargo Eurasia oder Ihrem Speditionsunternehmen.
Verbot der Tätigkeit von russischen und belarussischen Speditionen in der EU
Mit Verabschiedung des
fünften EU-Sanktionspakets
im Rahmen des russischen Angriffskriegs gilt ein:
- Vollständiges Verbot der Tätigkeit von russischen und belarussischen Speditionen in der EU. Bestimmte Ausnahmen gelten für lebensnotwendige Güter wie Agrarprodukte und Lebensmittel, humanitäre Hilfe und Energie.
Ausnahmegenehmigungen
Ausnahmegenehmigungen zur Beförderung von Gütern durch ein in Russland bzw. Belarus niedergelassenes Kraftverkehrsunternehmen können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Die Genehmigungsstelle BAFA hofft, Ausnahmegenehmigungsanträge innerhalb einer Woche bearbeiten zu können.
Definition "in Russland/Belarus niedergelassenes Kraftverkehrsunternehmen"
Bei der Definition kommt es auf die Niederlassung des Kraftverkehrsunternehmens, das den Transport durchführt, an, nicht auf das Kennzeichen.
Einzelne natürliche Personen fallen laut BAFA nur dann unter die „Kraftverkehrsunternehmens“-Definition, wenn sie mit ihrem eigenen LKW Güter befördern – also idR nicht, wenn sie für nicht (bela-)russische Transportunternehmen lediglich als angestellte Fahrer Güter mit den LKW des Unternehmens befördern. (Stichwort selbstständiger Fahrer, bitte beachten Sie hier die gängigen Vorschriften).
Praxishinweis
Vom Gebrauch von Fahrzeugen mit (bela-)russischer Kennzeichen wird abgeraten, da sich in der Praxis zeigte, dass der Zoll auf entsprechende Kennzeichen abstellt und solche Transporte bis zur Klärung des Sachverhalts (vorerst) stoppt.
Es kann zudem seitens BAFA keine Aussage getätigt werden, wie die Transitstaaten mit LKW (bela-)russischer Kennzeichen verfahren.
Geltungsbereich der Ausnahmen
- Es ist nach wie vor nicht geklärt, ob die Ausnahmeregelung des Art. 3 l Abs. 4 b) VO 833/2014 bzw. Art. 1zc Abs. 4 b) VO 765/2006 (pharmazeutische, medizinische und landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel) auch für den Export gilt.
- Antragsteller erhalten hier derzeit einen Zwischenbescheid.
- Veterinärmedizinische Erzeugnisse sind keine „medizinischen Erzeugnisse“ und damit nicht von der Ausnahmevorschrift erfasst.
- Hunde sind keine „Lebensmittel“ und damit nicht von der Ausnahmevorschrift erfasst. (Der Hund steht hierbei als Sinnbild und soll verdeutlichen, dass nur in der europäischen Union gängige Lebensmittel / landwirtschaftliche Erzeugnisse von der Ausnahmevorschrift erfasst sind)
Gegenseitige Anerkennung von Ausnahmegenehmigungen
- Die Frage der gegenseitigen Anerkennung von Ausnahmegenehmigungen zum Beförderungsverbot wird in der EU nicht einheitlich gehandhabt:
- Nach BAFA-Verständnis sollen Ausnahmegenehmigungen EU-weite Anerkennung finden.
- Während BAFA-Ausnahmegenehmigungen in Polen (nach wie vor) anerkannt werden ist dies in Litauen nicht der Fall. Überdies weigert sich Litauen grundsätzlich, selbst Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.
- Lettland erkennt BAFA-Ausnahmegenehmigungen an, fragt aber explizit beim BAFA nach, ob die vorgelegten Genehmigungen vom BAFA ausgestellt wurden.
- Österreich stellt Ausnahmegenehmigungen nur für sein eigenes Staatsgebiet aus.
- Einfahrverbot für Lastkraftwagen (LKW) aus Belarus und Russland in Polen: Zum 1. Juni 2023 hat Polen seine Grenze für Lkw, die in Belarus und /- oder Russland registriert sind, geschlossen. Das Verbot umfasst Lkw, Sattelzugmaschinen, Anhänger, Sattelauflieger und Fahrzeugkombinationen, die in Belarus oder Russland zugelassen sind.
Fahrten nach Belarus und Kalinigrad
Es wird derzeit von vereinzelten Übergriffen in Belarus oder Kaliningrad auf ukrainische LKWs sowie ukrainische LKW Lenker berichtet, auch gibt es Gerüchte über Plünderungen von LKW's mit Kennzeichen aus der europäischen Union, dies sind derzeit noch unbestätigte Informationen.
Sollten Sie dringend notwendige Transporte nach Belarus, Russland / Kaliningrad planen, empfehlen wir unbedingt sich auf den Website Auswärtigen Amts (Reise und Sicherheitshinweise) zu informieren.
Aktuell wird von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten. Vor Reisen nach Südrussland in die Grenzregionen zur Ukraine wird gewarnt. Auch vor Reisen nach Belarus wird gewarnt.
Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
Informieren Sie sich außerdem über die aktuelle Lage an den belarussischen Grenzen beim belarussischen Grenzschutz (Tel: +375 17 3291898).
Verfolgen Sie die lokalen und internationalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen. Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
Änderung des Beförderungsverbots nach Belarus und Russland für EU-zugelassene Fahrzeuge
Laut Mitteilung des Transportministeriums der Republik Belarus gilt seit dem 10. Oktober ein modifiziertes Beförderungsverbot für in der EU zugelassenen Fahrzeuge (inkl. LKWs) nach Belarus und (Transit-) Transporte über Belarus in die Eurasische Wirtschaftsunion.
Neu ist, dass VOR der Einreise nach Belarus ein in der EU registriertes Kraftverkehrsunternehmen bei der Verkehrsinspektion des belarussischen Verkehrsministeriums eine entsprechende Genehmigung beantragen muss.
Bitte beachten Sie, diese Genehmigungen beinhalten nicht, dass Recht Güterverkehre durch das Territorium von Belarus durchzuführen. Die Genehmigungen gelten nur für Transporte in die speziell ausgewiesenen Orte zum Frachtbetrieb und Umladung für in der EU zugelassene Kraftfahrzeuge.
EU-Fahrzeuge können dann derzeit in das Land über derzeit 14 speziell ausgewiesene Kontrollpunkte einfahren.
Die Beförderung von Postsendungen und lebenden Tieren kann auch weiter uneingeschränkt stattfinden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Belarussischen Transportministeriums. Hinweise zur Einreise mit europäischen LKW nach Belarus bzw. zu den entsprechenden Grenzübergängen finden Sie auf der Website der GTAI oder der AHK Belarus.
Russland hat ebenfalls ein Einfahrverbot für Lastkraftwagen aus den EU-Staaten, Norwegen, Großbritannien und der Ukraine verhängt. Das Einfuhrverbot trat am 10 Oktober 2022 in Kraft und gilt vorerst bis 31.12.2022. Nur im Ausnahmefall sind Lieferungen auf dem Straßenweg aus Ländern möglich, die Russland sanktionieren. Bitte besprechen Sie sich hierzu mit dem russischen Empfänger etwaiger Warensendungen. Weitere Informationen zu den russischen Gegensanktionen finden Sie in
unserem Ratgeber
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Neue Lkw-Kontrollen eingeführt
Seit dem 7. November dürfen mobile Zollstreifen Lastkraftwagen zum Zwecke einer Kontrolle für bis zu zwei Stunden stoppen und in Verdachtsfällen sogar länger festhalten. Damit will der russische Zoll verstärkt gegen die Einfuhr und den Umlauf sanktionierter und gefälschter Waren sowie gegen Mehrwertsteuer-Hinterziehung vorgehen. Im Visier sind insbesondere Waren, die beim Zoll eines anderen EAWU-Staates deklariert und dann nach Russland gebracht wurden. Die Zollkontrolle kann in diesem Fall bis 30 Tage dauern und gegebenenfalls verlängert werden. Danach muss der Lkw samt Ware innerhalb von 10 Werktagen dem Eigentümer zurückgegeben werden. Werden im Zuge der Kontrollen Verstöße gegen internationale oder russische Zollvorschriften entdeckt, hat der Spediteur dem Zoll die Kosten für die Verwahrung des Lkw und die Lagerung der Ware zu erstatten. Der Föderale Zolldienst betont, dass diese Zollstreifen-Checks die reguläre Zollkontrolle nicht ersetzen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der AHK-Russland.
Sonn- und Feiertagsfahrverbote
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbots nach § 30 Abs. 3 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung im Freistaat Bayern zur Hilfeleistung im Zusammenhang mit der militärischen Auseinandersetzung in der Ukraine wurde ausgesetzt
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Eurasia-Route EU-China ist gestört
Chinesische Verlader haben damit begonnen, den Transit von Waren durch Russland in die EU auszusetzen, teilten mehrere Quellen in Logistikunternehmen und Eisenbahnbetreibern Wedomosti mit. Das Problem sei am 01.03. auf einer geschlossenen Sitzung des Council of Supply Chain Professionals diskutiert worden, dem mehr als 1.000 Logistikunternehmen angehören. Einer der Teilnehmer des Treffens bestätigte gegenüber Wedomosti, dass der Schienentransport von China in die EU vor dem Hintergrund einer militärischen Sonderoperation in der Ukraine "aus Angst der Ladungseigentümer um die Ware eingestellt wurde". Ihm zufolge gibt es keine Probleme mit dem Transport bereits verschiffter Waren auf der Schiene, aber es gibt fast keine neuen Aufträge für den Transit in die EU aus China. Die Tendenz, den Versand von Waren aus China zu verweigern, wurde Vedomosti von Quellen in mehreren großen Logistikunternehmen bestätigt.
Ein Sprecher der Russischen Eisenbahn sagte, der Transit auf der Schiene werde "wie gewohnt durchgeführt". "Das Unternehmen bietet eine zuverlässige und sichere Lieferung aller Frachten. Die Dynamik des Transitverkehrs für Februar 2022 wird später veröffentlicht", sagte er gegenüber Wedomosti. Das Verkehrsministerium reagierte nicht auf eine Anfrage ( Vedomosti, 03.03.2022).
Aktueller Hinweis:
Durch die unterschiedlichen Lockdown-Maßnahmen in China, bspw. in Shenyang, der Stadt Jilin oder der bevorstehende Lockdown in Shanghai sind auch die Abfertigungen von Seefrachtsendungen teilweise betroffen.
Es kommt weiterhin zu Backlog (Stauungen) bei der Abfertigung von Containern. Die Situation bei der Abfertigung von Containern könnte neben den durch Corona entstandenen Hindernissen auch durch Wettereinflüsse wie Unwettern zusätzlich beschränkt werden.
Spediteure reagieren zunehmend flexibler auf "Bottle Necks" und passen Ihre Routen daher an. Dies könnte bedeuten, dass der Schienen-Landweg nach Europa wieder stärker genutzt werden könnte.
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