Die technischen Verhandlungen zu CETA sind bereits seit August 2014 beendet. Auch die Rechtsförmlichkeitsprüfung ist abgeschlossen und des Abkommen in Textform veröffentlicht.
Aufgrund des öffentlichen Drucks kam dann der Vorschlag auf, das CETA Abkommen als ein so genanntes „gemischtes Abkommen“ abzuschließen. Dies bedeutet, dass Teile des Abkommens in den Zuständigkeitsbereich der EU-Mitgliedsstaaten fallen. Daraus folgt, dass auch die nationalen Parlamente dem Abkommen seine Zustimmung geben müssen. Somit gelten alle Mitgliedsstaaten als Vertragsparteien. Die Unterzeichnung zur vorläufigen Anwendung des Abkommens erfolgte am 30. Oktober 2016 im Rahmen des EU-Kanada-Gipfels.
Die vorläufige Anwendung ist im EU-Recht geregelt. Diese trifft aber nur auf Teile des Abkommens zu, die ausschließlich bei der Europäischen Union und nicht bei den Mitgliedsstaaten liegen. Hierzu musste das Europäische Parlament allerdings zunächst seine Zustimmung geben. Als Beginn der vorläufigen Anwendung haben sich beide Seiten auf den 21. September 2017 geeinigt. Seit diesem Tag sind weite Teile des Abkommens vorläufig anwendbar.
Das Zustandekommen eines Freihandelsabkommens:
Mandat: Die EU-Kommission erhält ein Mandat der Regierungen der Mitgliedstaaten. Die EU ist nicht nur für Handelspolitik zuständig, sondern seit 2009 mit dem Vertrag von Lissabon auch für Investitionsschutz.
Verhandlungen durch die EU-Kommission auf Grundlage des Verhandlungsmandats der Mitgliedstaaten unter laufender Einbeziehung des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten im Rahmen des handelspolitischen Ausschusses (in Deutschland auch in Abstimmung mit den Bundesländern):
- Konsultation der EU-Kommission
- Treffen der EU-Kommission mit Vertretern der verschiedenen Interessensgruppen und der Zivilgesellschaft bei jeder Verhandlungsrunde
- Veröffentlichungen zu Zielen, Verhandlungsangeboten der EU und Verhandlungsergebnissen
Unterzeichnung und Paragraphierung des Abkommens, anschließend umfassende Rechtsprüfung des Verhandlungsergebnisses und Übersetzung in alle Amtssprachen der EU.
Ratifizierung: Entscheidung über das Verhandlungsergebnis durch die Abgeordneten des EU-Parlaments und die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten im Rat. Bei gemischten Abkommen, bei denen Themen mitverhandelt werden, die auch weiterhin in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegen, erfolgt zudem eine Abstimmung in den einzelnen Mitgliedstaaten. Bei CETA handelt es sich um ein gemischtes Abkommen, d.h. es gibt eine doppelte demokratische Absicherung (in Deutschland durch Bundestag und voraussichtlich auch Bundesrat).