Wissenswertes rund um CETA
Das EU-Kanada Abkommen (CETA) trat am 21.09.2017 vorläufig in Kraft. Der größte Teil des Abkommens findet damit Anwendung. Alle nationalen - in einigen Fällen auch regionalen - Parlamente in den EU-Ländern müssen CETA zustimmen, damit es uneingeschränkt gültig wird. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen.
Ursprungsregeln
Für Unternehmen, die Zollpräferenzen nutzen möchten, ist das CETA-Protokoll über Ursprungsregeln und Ursprungsbestimmungen von besonderer Bedeutung. Sowohl die Regeln als auch deren Darstellung weichen teilweise von den aus den übrigen Verarbeitungslisten bekannten ab. Trotz der unterschiedlichen Struktur erfolgte in der Auskunftsdatenbank Warenursprung und Präferenzen online ( „WuP online“) eine vergleichbare Darstellung.
Präferenznachweise
Förmliche Präferenznachweise gibt es bei CETA nicht. Die Dokumentation des Ursprungs erfolgt erstmalig nur im Wege der Selbstzertifizierung durch den Ausführer.
- Bis 6.000 Euro sieht das Protokoll eine Ursprungserklärung (mit dem in Anhang 2 genannten Wortlaut) eines jedes Ausführers vor.
- Ab 6.000 Euro setzt die Ursprungserklärung (mit dem in Anhang 2 genannten Wortlaut) den Status registrierter Ausführer (
REX
) voraus. (Hinweis: Kanadische Ausführer verwenden hingegen ihre Business Number.)
Die wesentlichen Elemente des CETA-Ursprungsprotokolls wurden in dem "Merkblatt CETA" vom Zoll zusammengestellt.