Wenn ein deutsches Unternehmen Mitarbeiter zur Erbringung einer Dienstleistung nach Tschechien entsendet, muss dies im Vorfeld den zuständigen Behörden über ein Online-Portal gemeldet werden. Dies ist nötig, um die Einhaltung der nationalen Lohn-, Arbeitsrechts- und Arbeitssicherheitsvorschriften feststellen zu können.
Die Meldung beinhaltet unter anderem Angaben zum Arbeitnehmer, Arbeitsort und Entlohnung. Bei bestimmten Tätigkeiten muss zudem die Berufsqualifikation des Dienstleisters nachgewiesen werden.
Vergessen Sie außerdem die
A1-Bescheinigung
nicht! Diese muss sowohl vom Beschäftigten als auch von Selbstständigen bei jeder geschäftlichen Reise mitgeführt werden!