Der Antragsteller benötigt zunächst die entsprechenden Ursprungszeugnis-Formulare. Die vorgeschriebenen Vordrucke sind im Formularhandel
erhältlich.
Dabei handelt es sich um
- Ursprungszeugnis
- Antrag auf Ausstellung eines Ursprungszeugnisses, nachstehend kurz Antrag genannt, roter Vordruck
- ggf. Durchschrift - gelber Vordruck (abhängig vom Zielland/Kundenwunsch)
Je ein Ursprungszeugnis und ein Antrag bilden einen Formularsatz. Wird das Ursprungszeugnis in mehreren Ausfertigungen benötigt, so müssen (außer diesem Satz) gelbe Durchschriften in der erforderlichen Anzahl verwendet werden.
Hinweis: Ab dem 01.01.2020 werden keine Gebührenmarken mehr angebracht.
Ausfüllhilfe
Wenn es um das eigentliche Ausfüllen geht, bietet es sich an, mit der Ursprungszeugnis-Ausfüllhilfe zu arbeiten, in das die Eintragungen am Computer vorgenommen werden können. Die Eintragungen können dann direkt auf das Originalformular „Ursprungszeugnis“ gedruckt werden.
Der Antragsteller hat die vorgeschriebenen Vordrucke vollständig auszufüllen und der IHK einzureichen. Der Antrag ist vom Antragsteller mit Orts- und Datumsangabe zu versehen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
Angaben (wie nachstehend aufgeführt) dürfen auf der Vorderseite des Ursprungszeugnisses nicht erscheinen, zum Beispiel
- Herstellererklärung (Name des Herstellers)
- Angaben über zusätzliche Eigenschaften der exportierten Waren
- Angaben über „pure origin“ oder „pure national origin“ oder „wholly domestic origin“
- Warennummer / Zolltarifnummer / HS-Code
Diese Angaben können nur auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses gemacht werden.
Antrag einreichen
Der ausgedruckte Antrag auf Ursprungszeugnis inkl. Ursprungsnachweise kann entweder per Post an die IHK zugestellt, oder persönlich vorbei gebracht werden. Bitte beachten Sie die
Öffnungszeiten der Bescheinigungstelle
! Sollte es sich um Handelsware handeln, müssen die entsprechenden Ursprungsnachweise gesendet bzw. vorgelegt werden.
Achtung: Um eine schnelle und effiziente Bearbeitung Ihres Antrages gewährleisten zu können, bitten wir darum, auf die Beigabe von ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlägen zu achten. Gerne möchten wir Sie in dem Zusammenhang auf unsere elektronische Anwendung zur Beantragung von Ursprungszeugnissen und sonstigen Bescheinigungen aufmerksam machen: Sparen Sie sich doch einfach den Umschlag, das Porto und die Zeit und beantragen Sie noch heute Ihren Zugang!
Nachträgliche Änderungen auf bereits bescheinigten Ursprungszeugnissen müssen von der IHK abgesiegelt werden.