Das neue Regelwerk 2020 bietet u.a. eine detailliertere Einleitung sowie neue Grafiken und erleichtert den Vergleich einzelner Klauseln durch einen horizontalen Überblick und einer tabellarischen Sortierung. Die Klausel DAT (Geliefert Terminal) wurde in DPU (Geliefert benannter Ort entladen) geändert, wodurch künftig jeder beliebige, vereinbarte Ort der Bestimmungsort sein kann. Zusätzlich berücksichtigen die Incoterms2020 den veränderten Marktbedarf, die aktuelle Geschäftspraxis und sind noch stärker auf die Bedürfnisse des Mittelstandes zugeschnitten.
Zu beachten ist, dass Rechtsprobleme wie der Vertragsabschluss, die Eigentumsübertragung, die Zahlungsabwicklung oder die Rechtsfolgen von Vertragsbrüchen NICHT in den Incoterms geregelt wird. Hierfür sind die kaufvertraglichen Bestimmungen oder das dem Vertrag zugrunde liegende Recht ausschlaggebend.