Containerschiff

Ratgeber

Incoterms®2020‎

Im September 2019 veröffentlichte die Internationale Handelskammer (International ‎Chamber of Commerce, ICC) weltweit die neue Version der Incoterms, die seit dem ‎‎01.Januar 2020 in Kraft getreten ist.‎

Grundsätzlich regeln die Incoterms die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer rund um ‎die Lieferung einer Ware. Sie bieten eine klare Definition der gegenseitigen ‎Vertragsverpflichtungen und somit weniger Missverständnisse sowie ‎kostenintensive Streitigkeiten.‎

Das neue Regelwerk 2020 bietet u.a. eine detailliertere Einleitung sowie neue Grafiken ‎und ‎erleichtert den Vergleich einzelner Klauseln durch einen horizontalen ‎Überblick und ‎einer tabellarischen Sortierung. Die Klausel DAT (Geliefert Terminal) ‎wurde in DPU (Geliefert benannter Ort entladen) geändert, wodurch künftig jeder ‎beliebige, vereinbarte Ort der Bestimmungsort sein kann. Zusätzlich ‎berücksichtigen die Incoterms2020 den veränderten Marktbedarf, die aktuelle ‎Geschäftspraxis und sind noch stärker auf die Bedürfnisse des Mittelstandes ‎zugeschnitten.

‎Zu beachten ist, dass Rechtsprobleme wie der Vertragsabschluss, die Eigentumsübertragung, die Zahlungsabwicklung oder die Rechtsfolgen von Vertragsbrüchen NICHT in den Incoterms geregelt wird. Hierfür sind die kaufvertraglichen Bestimmungen oder das dem Vertrag zugrunde liegende Recht ausschlaggebend.

Klauseln für alle Transportarten

Klausel Bedeutung

EXW / Ex Works

Ab Werk

FCA / Free Carrier

Frei Frachtführer

CPT / Carriage Paid To

Frachtfrei

CIP / Carriage and Insurance Paid To

Frachtfrei versichert

DAP / Delivered At Place

Geliefert benannter Ort

DPU / Delivered At Place Unloaded

Geliefert benannter Ort entladen(NEU)

DDP / Delivered Duty Paid

Geliefert verzollt

Klauseln für den See- & Binnenschiffstransport

Klausel Bedeutung

FAS / Free Alongside Ship

Frei Längsseite Schiff

FOB / Free On Board

Frei an Board

CFR / Cost and Freight

Kosten und Fracht

CIF / Cost Insurance and Freight

Kosten, Versicherung und Fracht

Kurzübersicht der einzelnen Klauseln

Der Verkäufer liefert, sobald die Ware dem Käufer am genannten Lieferort (meist Firmengelände) bereitgestellt wurde, ohne dass die Ware zur Ausfuhr freigemacht und auf ein ‎Fahrzeug verladen werden muss. Diese Klausel stellt daher die Mindestverpflichtung für den Verkäufer dar.

Der Käufer trägt sämtliche Kosten und Gefahren, die mit dem Transport der ‎Ware ab dem vereinbarten Lieferort verbunden sind.‎

Der Verkäufer liefert die Ware, entweder verladen auf seinen Firmengelände oder entladebereit auf dem Beförderungsmittel, wenn der benannte Ort sich nicht auf dem Firmengelände des Verkäufers befindet. Falls zutreffend, muss die Ware zur Ausfuhr freigemacht werden.

Frachtfrei bedeutet hier, dass der ‎Verkäufer die Beförderungskosten bis zum vereinbarten Bestimmungsort trägt. Die Transportgefahr geht jedoch schon auf den Käufer über, sobald die Ware vom Verkäufer an den ‎Frachtführer bzw. Spediteur im Versandland übergeben wird.‎ Die Ware muss zur Ausfuhr frei gemacht werden.

Im Unterschied zur CPT-Klausel ist der Verkäufer hier zusätzlich verpflichtet, auf seine ‎Kosten zugunsten des Käufers eine Transportversicherung abzuschließen.

Die Klausel DAP bedeutet, dass der Verkäufer die Ware am Bestimmungsort entladebereit ‎zur Verfügung zu stellen hat. Auch hier ist es von besonderer Notwendigkeit, dass der ‎Käufer den Ort so genau wie möglich definiert, da Kosten und Gefahren bis zu dieser Stelle ‎zu Lasten des Verkäufers gehen.‎

Geliefert benannter Ort entladen heißt, dass der Verkäufer seine Lieferverpflichtung erfüllt, sobald er die Ware am vereinbarten Bestimmungsort abgeladen zur Verfügung gestellt hat. Diese Klausel kann unabhängig von der gewählten Transportart verwendet werden. Der Liefer- bzw. Bestimmungsort sollte so genau wie möglich bezeichnet und vereinbart werden, da Transportkosten und Gefahren bis zu diesem Punkt vom Verkäufer zu tragen sind.

Der Verkäufer hat die Ware zur Ausfuhr freizumachen, er hat jedoch keine Verpflichtung, die Ware zur Einfuhr freizumachen, Einfuhrformalitäten zu erledigen oder Einfuhrzölle zu bezahlen.

Diese Klausel, praktisch das Gegenstück zur EXW-Klausel, beinhaltet die maximal mögliche Verpflichtung für den Verkäufer. Dieser ist verpflichtet, dem Käufer die Ware an dem ‎im Kaufvertrag festgelegten Ort im Einfuhrland zur Verfügung zu stellen. Die Frachtkosten, ‎Einfuhrzölle und Nebenabgaben werden vom Verkäufer getragen. Eine Transportversicherungspflicht beinhaltet die Klausel weder für Verkäufer noch Käufer. Diese Klausel sollte vor allem im Drittlandsgeschäft mit Bedacht gewählt werden.

Der Verkäufer liefert, wenn die Ware längsseits des vom Käufers benannten Schiffes im ‎vereinbarten Verschiffungshafen gebracht wurde. Hier findet der Kosten- und ‎Gefahrenübergang statt.‎

Die vertragliche Verpflichtung des Verkäufers endet, wenn die Ware im benannten Hafen ‎auf das vom Käufer benannte Schiff verladen wurde. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer ‎die weiteren Transportkosten sowie das Risiko, dass die Ware auf dem Transport beschädigt wird.

Hier trägt der Verkäufer die Frachtkosten bis zum vertraglich vereinbarten ‎Bestimmungshafen. Der Gefahrenübergang findet wie bei der FOB-Klausel im ‎Verschiffungshafen bzw. an Bord des Schiffes statt. Weder der Verkäufer noch der Käufer ‎haben eine Verpflichtung, einen Versicherungsvertrag abzuschließen, es ist aber im ‎Interesse des Käufers, für Versicherungsschutz zu sorgen.

In der CIF-Klausel hat der Verkäufer zusätzlich die Seetransportversicherung für die ‎vom Käufer getragene Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware während des ‎Transportes abzuschließen. Hier sollte der Käufer beachten, dass der Verkäufer nur ‎verpflichtet ist, eine Versicherung mit Mindestdeckung abzuschließen.‎

Achtung: Dieser Kurzüberblick des neuen ICC - Regelwerks dient als erste Übersicht ‎der Incoterms®2020‎ Klauseln und Ihrer Definition. Um detailliert mit den ‎Incoterms®2020‎ zu arbeiten und diese in Verträge einzubinden, sollte immer das gesamte Regelwerk einbezogen und verwendet werden.‎

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der ICC: https://www.incoterms2020.de/

Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung!