Einfuhrzollsätze im EZT (Elektronischen Zolltarif)
Im Elektronischen Zolltarif (EZT) können Wirtschaftsbeteiligte unter anderem die Einfuhrzollsätze für die Einfuhr von Waren in die Europäische Union abfragen. Dabei sollte beachtet werden, dass die Importzollsätze nur dann eindeutig bestimmt werden können, wenn die
11-stellige Codenummer der Ware
eingegeben wird.
Warum ist das so wichtig?
Mögliche Antidumpingzölle, die teilweise deutlich über 50 % liegen können, werden in den meisten Fällen nur angezeigt, wenn alle 11 Stellen der Codenummer eingetragen werden. Uns sind verschiedene Fälle bekannt, bei denen sich Unternehmen bzw. Dienstleister bei der Importabwicklung auf die EZT-Angaben zur 8-stelligen Zolltarifnummer verlassen haben. Dadurch kam es mehrfach zu unkorrekten Einfuhranmeldungen. Darüber hinaus kann sich durch eine nicht korrekte Ermittlung der Zollsätze die gesamte Kostenkalkulation verändern.
Wie kann die 11-stellige Codenummer ermittelt werden?
Auf der EZT-Seite können Sie im Einfuhrbereich die 11-stellige Codenummer ermitteln, indem Sie auf der linken Seite die 8-stellige Codenummer eintragen und auf der rechten Seite in das Feld „Wechsel in Warennomenklatur“ ein Häkchen setzen. Es erscheint ein „Tarifbaum“, durch das Öffnen der verschiedenen Unterordner (jeweils zu Zeilenbeginn) gelangen Sie zu der 11-stelligen Codenummer.
Was sollten Sie deshalb in Zukunft tun?
Ermitteln Sie noch vor der Bestellung der Produkte die 11-stellige Codenummer, um die Kostenkalkulationsbasis sicherzustellen. Übermitteln Sie, sofern Sie kein Selbstverzoller sind, dem Anmelder (Dienstleister) die 11-stellige Codenummer, damit Sie bei Zollprüfungen keine bösen Überraschungen erleben.
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