Carnet ATA: Aktuelle Hinweise
Derzeit werden keine Carnets für Reisen nach Russland, Belarus ausgestellt. (Stand 08.04.2022) Carnet-Inhabern wird dringend empfohlen, bereits im Umlauf befindliche Carnets nicht mehr für Reisen nach Belarus zu benutzen.
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Informationen zum Russland-Ukraine-Krieg
Ab dem 1. Januar 2022 ist es nicht mehr möglich, vorübergehende Einfuhren mit einem Carnet abzuwickeln.
Die Volksrepublik China akzeptiert das Carnet für Ausstellungen/Messen sowie für Berufsausrüstung und Warenmuster.
Das Carnet-Verfahren ist für den Iran bis auf Weiteres ausgesetzt.
Um den Importprozess zu beschleunigen, ist die Allgemeine Liste (Warenliste) auf einem USB-Stick zu speichern und ggf. dem Zoll in Katar vorzulegen.
Besonderheiten bei der Einfuhr von Waren aus Edelmetallen und Schmuckwaren: Ein Carnet ist hier nur für den Verwendungszweck Messen und Ausstellungen möglich.
Derzeit werden keine Carnets für Reisen nach Russland ausgestellt. (Stand 08.04.2022)
Carnet-Inhabern wird dringend empfohlen, bereits im Umlauf befindliche Carnets nicht mehr für Reisen nach Russland zu benutzen.
Der russische Bürge weist darauf hin, dass auf der Grundlage des Erlasses der Regierung der Russischen Föderation vom 9. März 2022 № 311 bestimmte Waren von der Ausfuhr ausgeschlossen sind. Der Erlass wurde dahingehend geändert, dass das Ausfuhrverbot nicht für Waren gilt, die zuvor mit Carnets ATA in die Russische Föderation eingeführt wurden (Absatz des Erlasses der Regierung der Russischen Föderation vom 17. März 2022 № 390). Wenn die Wiederausfuhr von Waren mit ausländischen Carnets aufgrund des Erlasses № 311 blockiert ist, kann sich der Inhaber/Vertreter auf die aktuelle Fassung des Erlasses № 311 in der Fassung des Erlasses № 390 beziehen.
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Folgende Sonderregelungen sind bei dem Carnet für die Türkei zu beachten:
- Feld B: türkische Empfängeranschrift zusätzlich zum Vertreter angeben
- Vollmachten vom türkischen Konsulat legalisieren lassen
- weiße Einlageblätter vorab vom Carnetinhaber unterschreiben lassen
- Warenbeschreibung für den türkischen Zoll in einer Exelliste angeben und auf USB-Stick oder Flashdisc speichern ( Beispiel einer Excelliste für ein Carnet mit Zielland Türkei)
Bitte kontaktieren Sie Ihre IHK, carnet@muenchen.ihk.de.
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Die Ausstellung von Carnets für das VK ist möglich.
Findet der Transport mit einem Lkw statt, muss sich der Frachtführer bei Einreise über einen Hafen in Großbritannien im IT-System „ Goods Vehicle Movement Service (GVMS)“ anmelden. Diese Plattform dient dazu, die Zollabwicklung von Fracht durchzuführen. In der GVMS-Meldung selbst ist in das Feld „Declaration Reference“ die Carnet ATA-Nummer einzutragen. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die die Frachtroute nutzen, das heißt Lkw über 7,5 Tonnen.
Wichtig: Um im Zusammenhang mit GVMS Unsicherheiten zu vermeiden, ist es empfehlenswert, vorab eine GVMS-Registrierung vorzunehmen (auch für Fahrzeuge, die die Frachtroute nicht benutzen (d. h. Lkw unter 7,5 t) oder sich vorab noch einmal mit dem Zoll in UK in Verbindung zu setzen. Für die Registrierung ist eine britische EORI-Nummer obligatorisch.
Ab dem 1. Mai 2022 können Carnets ATA für Vietnam ausgestellt werden. Vietnam führt ab Mai 2022 das Carnet ATA-System ein und nimmt den Carnet-Betrieb auf. Der Anwendungsbereich umfasst Waren, die bei Ausstellungen, Messen, Tagungen oder ähnlichen Veranstaltungen verwendet werden.
- Tipp: Um stets auf dem Laufenden zu sein: Abonnieren Sie unseren kostenlosen IHK Newsletter, der über aktuelle Änderungen beim Carnet informiert! (Wählen Sie hierfür bei "Themen" die Rubrik "Internationalisierung" aus.)
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