Welche Versicherungen und Steuern fallen an, wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen?
Die nebenberufliche Selbstständigkeit ändert nicht so viel wie die hauptberufliche Tätigkeit als eigener Chef. Dennoch gibt es einiges zu beachten.
Steuern bei nebenberuflicher Selbstständigkeit
Das Einkommen aus Ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit unterliegt ebenso wie Ihr reguläres Arbeitseinkommen der Einkommensteuerpflicht. Legen Sie zur Sicherheit circa 30 % des Gewinns für die Steuerzahlungen zurück, so werden Sie nicht von unerwartet hohen Nachzahlungen überrascht.
Umsatzsteuer
Wenn Sie Mehrwertsteuer ausweisen, ist eine regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt notwendig, die Gründer in den ersten beiden Betriebsjahren in der Regel monatlich abgeben müssen. Von der eingenommenen Mehrwertsteuer dürfen Sie den Vorsteuerabzug vornehmen, d. h. Sie ziehen die von Ihnen bezahlte „Mehrwerteuer“ ab, den Restbetrag erhält das Finanzamt als Umsatzsteuer.
Kleinunternehmerregelung
Um Gründer und kleine Unternehmen zu entlasten, bietet der Staat auf Antrag die Kleinunternehmerregelung an. Sofern Sie im Vorjahr weniger als 25.000 Euro und im aktuellen Jahr weniger als 100.000 Euro Umsatz erwirtschaften, dürfen Sie diese Regelung nutzen. Sie stellen Ihren Kunden dann keine Mehrwertsteuer in Rechnung und nehmen im Gegenzug auch keinen Vorsteuerabzug vor. Wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen und die zu erwartenden Umsätze überschaubar sind, kann sich die Kleinunternehmerregelung anbieten. Da die Wahl der Kleinunternehmerregelung an verschieden Aspekten abhängig gemacht werden kann, empfiehlt es sich hierzu im Vorfeld entsprechend zu informieren.
Sozialversicherungspflicht
Wenn Arbeitszeit und Einkommen die Grenzwerte nicht überschreiten, finanzieren Sie in der Regel als nebenberuflich Selbstständiger die gesetzliche Krankenversicherung über den Hauptjob. Weitere Beiträge fallen nicht an.
Überwiegt die selbstständige Tätigkeit, sind Sie nicht mehr nebenberuflich selbstständig. In diesem Fall müssen Sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichern.
Tipp: Sind Sie unsicher, lassen Sie von Ihrer Krankenkasse ein Statusfeststellungsverfahren durchführen.
Zudem sollten Sie die aufzunehmende Tätigkeit hinsichtlich einer Rentenversicherungspflicht überprüfen. Es gibt Tätigkeiten, welche eine Rentenversicherungspflicht, auch in der selbstständigen Nebentätigkeit, auslösen.
Hinweis: Das gilt z. B. für Lehrer, Trainer oder Pysiotherapeuthen. Lassen Sie sich fachkundig z. B. durch die Rentenversicherung beraten.
Prüfen Sie bitte zudem, ob Ihre Selbständigkeit einer Beitragspflicht in einer der Unfallversicherungen und Berufsgenossenschaften unterliegt ( www.dguv.de)
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