NIS2UmsuCG: NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz
Das NIS2UmsuCG ist ein Änderungsgesetz, welches diverse Gesetze ändert.
Am 13.11.2025 beschloss der Deutsche Bundestag die von der Bundesregierung geplante Umsetzung der sogenannten NIS-2-Richtlinie der EU.
Der Bundesrat muss noch zustimmen (wenn nicht Vermittlungsausschuss) und der Bundespräsident unterschreiben. Erst mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gilt das Gesetz.
Zusammen mit der DIHK hat die IHK für München und Oberbayern zur NIS-2 Umsetzung 2023, 2024 und 2025 Stellung genommen.
Das Ziel des Gesetzes, ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau sicherzustellen, unterstützt die DIHK und die IHK für München und Oberbayern ausdrücklich. Das Ziel kann aber nur erreicht werden, wenn
- die Maßnahmen angemessen sind
- und den Unternehmen nicht zusätzliche bürokratische Pflichten auferlegt werden.
Es dürfen nicht unnötig Kapazitäten gebunden werden, die stattdessen gezielter für Cybersicherheitsmaßnahmen in den Unternehmen genutzt werden könnten.
Zudem sollte das Miteinander von Staat und Wirtschaft, insbesondere der Informationsrückfluss aus den zusätzlichen Meldepflichten einer größeren Anzahl von Unternehmen konkretisiert und gemeinsam an den Bedarfen der Unternehmen ausgerichtet werden.
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