Die EU-Datenstrategie
"Europas digitale Dekade" ist das Grundsatzprogramm der Europäischen Kommission, um die digitale Transformation für Bürger/innen und Unternehmen in Europa voranzutreiben. Im Rahmen dieser Strategie wurde eine Reihe neuer Rechtsvorschriften erarbeitet, darunter auch die EU-Datenstrategie.
Ziel der Europäischen Kommission ist es, bis 2030 einen wettbewerbsfähigen, innovationsfreundlichen und vertrauenswürdigen Datenbinnenmarkt zu schaffen. Dabei sollen mehr Daten verfügbar gemacht werden – ohne die Rechte von Unternehmen, Verbrauchern oder Behörden zu verletzen.
Der geplante Regulierungsrahmen für die Nutzung und Weiterverarbeitung von Daten besteht aus einer Reihe von Gesetzen und Beschlüssen. Diese sind zum Teil bereits verabschiedet, zum Teil befinden sie sich noch in der Abstimmung.
Data Governance Act
Der Data Governance Act (DGA) schafft einen Rechtsrahmen für die Datenverwaltung und gemeinsame Nutzung von Daten sowie für die von der EU-Kommission vorgesehenen Datenräume. Ziel der Initiative ist es, mehr Daten zur Verfügung zu stellen und den Datenaustausch zwischen Sektoren und EU-Ländern zu erleichtern. Der DGA ist am 23. Juni 2022 als Verordnung in Kraft getreten, und gilt seit September 2023.
In der Praxis fördert der DGA drei breite Maßnahmenpakete:
- Weiterverwendung: Mechanismen zur Erleichterung der Weiterverwendung bestimmter Daten des öffentlichen Sektors, die nicht als offene Daten zur Verfügung gestellt werden können. Zum Beispiel könnte die Wiederverwendung von Gesundheitsdaten die Forschung vorantreiben, um Heilungen für seltene oder chronische Krankheiten zu finden.
- Datenvermittlungsdienste: Auch Datenintermediäre genannt, sind neutrale Organisationen, die Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Privatpersonen dabei unterstützen Daten auf sichere und transparente Weise zu teilen. Sie unterliegen strengen gesetzlichen Anforderungen, um Transparenz und Fairness sicherzustellen. Einen Register bestehender Datenvermittlungsdienste finden Sie hier: EU-Register der Datenvermittlungsdienste
- Datenaltriusmus: Maßnahmen, die es Bürgern und Unternehmen erleichtern, ihre Daten zum Wohle der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Dabei geht es darum, Bedingungen und vertrauenswürdige Tools zu schaffen, die es ermöglichen, Daten auf eine einfache Weise für Zwecke des Gemeinwohls zu teilen.
Was bedeutet der DGA konkret für Unternehmen?
Unternehmen, die Daten weitergeben oder nutzen möchten – etwa zu Forschungszwecken, zur Prozessoptimierung oder für datenbasierte Geschäftsmodelle – erhalten durch den DGA eine rechtliche Grundlage.
High Value Data Sets
Um den Datenaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Unternehmen zu fördern, wie im Data Governance Act vorgesehen, wurde Anfang 2023 eine Liste hochwertiger Datensätze veröffentlicht. Die Daten, erhoben von öffentlicher Stelle, sind kostenfrei sowie maschinell lesbar, standardisiert und über APIs abrufbar.
Die Verordnung basiert auf der Richtlinie über offene Daten. Die hochwertigen Datensätze können in die folgenden sechs Kategorien eingeteilt werden: Geodaten, Erdbeobachtung und Umwelt, Meteorologie, Statistik, Unternehmen und Mobilität. Das Themenspektrum kann zu einem späteren Zeitpunkt erweitert werden, um zukünftigen technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Die Liste der Datensätze kann hier eingesehen werden: Liste der hochwertigen Datensätze
Data Act
Der Data Act (DA) soll die Vorschriften über den fairen Zugang zu und die Nutzung von Daten harmonisieren. Der Data Act ergänzt den Data Governance Act durch eine ausdrückliche Regelung der Nutzung von Industrie- und Geschäftsdaten. Der Data Act verfolgt fünf übergreifende Ziele:
Zugang zu IoT-Daten: Der DA regeltden Zugang zu IoT-Daten, indem er Hersteller von IoT-Produkten verpflichtet die Daten an die Nutzer zu geben Die Nutzer der Produkte können wiederum die erhaltenen Daten an Dritte verkaufen, die diese nutzen können, um neue Dienstleistungen zu entwicklen.
Vertragliche Fairness: Unternehmen dürfen keine missbräuchlichen Klauseln einseitig KMU auferlegen.
Unternehmensdaten für den öffentlichen Sektor: Unternehmen sind in bestimmten Fällen verpflichtet, öffentlichen Stellen Daten zur Verfügung zu stellen.
Cloudwechsel erleichtern: Cloudanbieter müssen den Kunden einfache Wechselbedingungen ermöglichen.
Interoperabilität: Die Kommission kann technische Spezifikationen festlegen, wenn dies erforderlich ist, um Interoperabilität sicherzustellen.
Mehr zum Data Act sowie die Stellungnahme der IHK-Organisation zum ursprünglichen Vorschlag der EU Kommission finden sie hier: DIHK-Stellungnahme zum Data Act (2022)
Einen umfassenden Ratgeber über die Pflichten und Verantwortlichkeiten aus dem verabschiedeten Data Act finden Sie hier.
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