Das Energieeffizienzgesetz (Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes – EnEfG) wurde am 17.November 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es ist am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft getreten.
Was ist das Ziel des Energieeffizienzgesetzes?
Die Zielvorgaben für das Jahr 2030 entsprechen dem deutschen Beitrag zur Erfüllung der Vorgaben aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie: Bis 2030 soll der Endenergieverbrauch gegenüber dem Jahr 2008 um 26,5 % und der Primärenergieverbrauch um 45 % gesenkt werden.
Die festgelegten Energieeinspargrößen sollen im Jahr 2027 überprüft und dem Deutschen Bundestag in einem Bericht zur Fortschreibung der Energieeffizienzziele für den Zeitraum nach 2030 vorgelegt werden.
Die Regelungen des Energieeffizienzgesetzes betreffen:
Unternehmen (auch energieintensive kleine und mittelständische Unternehmen, die bislang keiner Auditpflicht unterlagen).
Für Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittl. Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh besteht die Pflicht, alle 4 Jahre ein Energieaudit (inklusive Energieeinsparmaßnahmen) durchzuführen.
Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von > 7,5 GWh sind verpflichtet, bis spätestens 18.07.2025 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS einzuführen.
Dabei müssen folgende Details enthalten sein:
- Erfassung von Zufuhr und Abgabe von Energie, Prozesstemperaturen, abwärmeführenden Medien mit ihren Temperaturen und Wärmemengen und möglichen Inhaltsstoffen sowie von technisch vermeidbarer und technisch nicht vermeidbarer Abwärme bei der Erfassung der Abwärmequellen und die Bewertung der Möglichkeit zur Umsetzung von Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung
- Identifizierung und Darstellung von technisch realisierbaren Endenergieeinsparmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung
- Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463
Öffentliche Stellen:
Öffentliche Stellen
mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von > 1GWh werden zur Senkung des Endenergiever-brauchs um 2% p.a. bis zum Jahr 2045 verpflichtet.
Für Öffentliche Stellen
mit einem jährl. Gesamtenergieverbrauch > 3 GWh besteht die Pflicht zur Einführung eines Energie- und Umweltmanagementsystems (EMAS oder ISO 50001) bis 30.06.2026.
Bei einem Gesamtenergieverbrauch > 1 GWh und < 3 GWh ist ein vereinfachtes Energiemanagementsystem nach ISO 50005 Level 2 ausreichend.
Klimaneutrale Rechenzentren
Weitere Regelungen bestehen für Rechenzentren.
Nähere Informationen zur Umsetzung finden Sie im Merkblatt der BAFA zum Energieeffizienzgesetz und im BAFA-Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs hier.
Merkblatt EnEfG (BAFA) (Stand: 12.2.2025)
Weitere Informationen: Ratgeber Energie