Einleitung
Der Umweltschutz im eigenen Unternehmen wird bei vielen groß geschrieben. Es gelten im Bereich des Umweltrechts eine Vielzahl von Gesetzen auf EU- und Bundesebene, die sich auf verschiedene Produktions-prozesse und Produktgruppen beziehen. Der Bereich des Umweltrechts umfasst unter anderem den Immissionsschutz und das Wasser- und Abfallrecht. Zusätzlich macht die EU Vorgaben, die bezogen auf die Erweiterte Herstellerverantwortung zu erfüllen sind. Im Rahmen des Green Deal der Europäischen Union (EU) wurden diese durch einige neue Gesetze und Vorgaben ergänzt.
Besonders als kleines oder mittleres Unternehmen kann es schwerfallen, einen Überblick über die geltenden Gesetze zu behalten und heraus zu filtern, welche relevant für das eigene Unternehmen sind.
Diese Informationssammlung und Bereitstellung von Links soll dabei helfen. Sie zeigt die grundlegendsten Anforderungen der wichtigsten Gesetze und Verordnungen der EU und Deutschland im Bereich Umwelt auf. Sie bezieht sich dabei auf den Blickwinkel von Produktions-prozessen und dem Inverkehrbringen von Produkten. Alle hier aufgeführten Informationen beziehen sich auf Umweltauswirkungen, es handelt sich also ausschließlich um Gesetze aus dem Umweltrecht.
Gut zu wissen...
... Die EU hat das Konzept des Green Deal mit dem Ziel eingeführt, erster klimaneutraler Kontinent bis 2050 zu werden. Dieses umfasst eine Reihe von Maßnahmen und Gesetzen in einigen Bereichen, wie die Energieversorgung und den Handel.
Zurück zur Übersicht