Mit der neuen Ökodesign-Verordnung die Zirkularität stärken
Am 18. Juli 2024 ist die neue EU-Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (EU) 2024/1781 in Kraft getreten, welche die bisherige EU Ökodesign-Richtlinie von 2009 ersetzt. Diese neue Verordnung steht im Zusammenhang mit der "Sustainable Product Initiative", die im Rahmen des Green Deal ausgerufen wurde.
Die Bereiche Kreislaufwirtschaft, Produktdesign und andere Nachhaltigkeitsaspekte sollen ein stärkeres Gewicht erhalten, zudem erweitert sich die Verordnung auf fast alle Produktkategorien in der EU. Energieeffizienz ist also nicht mehr der alleinige Fokus.
Die Anforderungen umfassen die Aspekte
- Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten
- Stoffe, die den Beitrag zur Kreislaufwirtschaft beeinträchtigen
- Energie- und Ressourceneffizienz
- Rezyklatanteil
- Wiederaufarbeitung und Recycling
- CO2- und Umweltfußabdruck
- Informationspflichten, einschließlich eines digitalen Produktpasses
In diesen Bereichen geht das Ökodesign weit über die bisherige Regulierung hinaus. Der Kreislaufgedanke und die Nachhaltigkeit spielen eine große Rolle, da bereits das Design von Produkten entscheidend für die Wiederverwertung oder das Recycling ist. Der gesamte Lebenszyklus tritt in den Fokus, zudem wird die Produktverantwortung der Hersteller erweitert: Mit der Dokumentation von nachhaltigkeitsrelevanten Produktinformationen mittels digitalem Produktpass, beispielsweise zu deren Reparierbarkeit oder fachgerechter Entsorgung. Er soll in Form eines leicht zugänglichen Etiketts auf Produkten zu finden sein. Der erste Anwendungsfall wird der Batteriepass sein, der ab dem 18. Februar 2027 jeder in Betrieb genommenen LV-, Elektrofahrzeug- und Industriebatterie mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh beiliegen muss (siehe Batterieverordnung (EU) 2023/1542).
Es ist außerdem der Erlass eines Arbeitsplans zu bestimmten Produktgruppen bis zum 19. April 2025 vorgesehen, für den die EU-Kommission im Vorhinein einen Entwurf vorzulegen hat (delegated acts). Folgenden Produktgruppen wird dabei Vorrang eingeräumt: Eisen und Stahl, Aluminium, Textilien (insbesondere Bekleidung und Schuhwerk), Möbel (einschließlich Matratzen), Reifen, Waschmittel, Anstrichmittel, Schmierstoffe, Chemikalien, energieverbrauchsrelevante Produkte, Produkte der Informations- und Kommunikationstechnologie und sonstige Elektronikgeräte.
Mit der neuen Ökodesign-Verordnung geht ein hohes Maß an Anpassungsbedarf für die Unternehmen hinsichtlich u. a. Designvorgaben, Forschung, Prozessänderungen, Aufwänden für Dokumentation und digitaler Schnittstellen einher. Dennoch kann diese Entwicklung zu einer größeren Wettbewerbsgleichheit im EU-Binnenmarkt führen, zeitgleich für mehr Transparenz. Nicht nur gegenüber Verbrauchern und innerhalb der Lieferkette und v. a. Entsorgern, sondern auch gegenüber den eigenen Prozessen.
Vgl. die Informationen zum
Right to Repair
, beide Verordnungen ergänzen sich.
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